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Gastronomie
Symbolbild: Pexels /pixabay

Hilfspaket für die Gastronomie und Solo-Selbständige steht

Pressemeldung vom 9. November 2020
 

Wie die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll, die auch für Mettmann zuständig ist, mitteilt, hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt die Details zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind, veröffentlicht. 10 Milliarden Euro, so Michaela Noll, stellt der Bund in diesem Paket zur Verfügung.

Wichtig für die Antragsstellung ist, dass dies durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer über die IT-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgt. Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Million Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU).

Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Dort wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt – herausgerechnet. Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen.

Für Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie sind unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt. „Ich hoffe, dass die gemeinsame Kraftanstrengung, vor allem die Kontaktreduzierung, im November dazu führt, dass niemand Weihnachten allein verbringen muss“, erklärt Michaela Noll.

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