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Konrad Heresbach

Konrad Heresbach

Konrad Heresbach

Konrad Heresbach (1496-1576) wurde 1496 in Mettmann geboren. Bereits 1503 verließ er Mettmann.

Der Sohn eines begüterten Landwirts studierte die artes liberales, Theologie und Jurisprudenz an deutschen, französischen und italienischen Universitäten (Promotion in Ferrara im Fach Zivilrecht). Seit 1520 war er mit Erasmus befreundet, der ihm zunächst eine Professur für Griechisch in Freiburg vermittelte, 1523 dann die Stelle des Erziehers des Erbprinzen Wilhelm von Kleve. Noch vom Vater Wilhelms, Herzog Johann III., wurde Heresbach 1535 zum Geheimen Rat ernannt. Diplomatische Missionen führten ihn an zahlreiche Höfe Europas, so etwa 1539 und 1547 nach London. Daneben war er auf verschiedenen Reichstagen, zahlreichen Synoden und Religionsverhandlungen vertreten.

Als Erzieher und gelehrter Rat Wilhelms von Kleve prägte Heresbach zusammen mit anderen ebenfalls vom Humanismus und speziell von Erasmus beeinflussten Kanzlern und Räten die Politik in dem sich aus verschiedenen Herrschaften zusammensetzenden Herzogtum. Heresbach wirkte maßgeblich an Reformen der Kirche, des Sozial-, Bildungs- und Justizwesens im Herzogtum Jülich-Kleve-Berg mit, vertrat in konfessioneller Hinsicht einen für den erasmischen Humanismus typischen Mittelweg, via media.

Heresbach verfasste über 30 theologische, philologische, pädagogische und juristische Werke sowie eines über Landbau. Sein Fürstenspiegel entstand über mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte hinweg und wurde erst 1570 publiziert. Heresbach verstarb, obwohl zweimal verheiratet, 1576 kinderlos.

Heresbachs Staats- und Fürstenlehre

Heresbach gehört zu den führenden Vertretern der im 16. Jahrhundert vorherrschenden christlich-humanistischen Staatsphilosophie und praktischen Staatslehre.

Christlich ist sein Denken, da es von der kirchlichen Erneuerung stark geprägt ist und da Heresbach auch stark auf biblische Lehren und Exempel zurückgreift, um — in einer konservativen Haltung — die Herrschafts- und Sozialordnung zu rechtfertigen. Als fortschrittlich kann man dagegen sein religiöse Haltung qualifizieren, die den Mittelweg zwischen den Konfessionen durch eine gemäßigte Reform der Kirche vorsieht.

Die humanistische Prägung seines Denkens zeigt sich in den Bereichen der Pädagogik, der umfassenden Kenntnis antiken Bildungsgutes und des Rechts. Der Optimismus, durch Erziehung gute Fürsten zu erhalten, ist ein wichtiger Ausgangspunkt seines Denkens. Seine Rechtsvorstellungen sind stark vom römischen Recht, einem einheitlichen, wissenschaftlich durchdrungenen und herrschaftlich verordneten Gesetzeswerk, geprägt.

In seiner Staatsvorstellung, einer gemäßigten Fürstenherrschaft, wirken christliche und humanistische Elemente zusamen. Gottesfurcht und Frömmigkeit sind beim Fürsten ebenso wichtig wie etwa die Entfaltung persönlicher Fähigkeiten, Sprachfertigkeiten und gelehrtes Wissen über Recht und Ordnung. Hinzu kommt bei Heresbach der Erfahrung des politischen Praktikers. Sie läßt ihn ein Aufgabenspektrum der Staatsverwaltung entfalten, das in verschiedenen Kirchen- und Policeyordnungen zum Tragen kommen soll.

Heresbachs De educandis principum deque republica administranda „ist die bedeutendste Fürstenlehre des 16. Jh. in Deutschland“ (B. Singer, Fürstenspiegel in Deutschland, 1981: 121). Sie bietet zum einen „eine echte Summe humanist. Fürstenmoral u. -pädagogik“ (ebd., 121); zum anderen muß sie als eine der ersten, bereits relativ breit angelegten Staatslehren des konfessionellen Zeitalter gelten. Zeitgenössisch wurde das Werk breit rezipiert. Heresbachs Name wird bis ins 18. Jahrhundert hinein (etwa bei B. G. Struve: Bibliotheca philosophica, 1740: 197ff.) in einem Zug mit Eramus v. Rotterdam, Antonio de Guevarra und Thomas v. Aquin genannt. In der modernen Forschung ist das Werk jedoch etwas in den Hintergrund getreten, was unter anderem aber wohl durch die heute nur schwer überwindbare ‚Sprachbarriere‘ verursacht ist.

Das Werk ist in mehrfacher Hinsicht von besonderer Bedeutung, eine deutsche Übersetzung, und zwar eine Gesamtübersetzung, für Forschung und Lehre daher höchst wünschenswert. Es verknüpft auf der Basis des christlichen Humanismus die uralte Tradition des Fürstenspiegels mit der im 16. Jahrhundert aufkommenden Staats- und Verwaltungslehre. Inhaltlich dementsprechend vielschichtig ist das Werk relevant für die Pädagogik, die Bildungsgeschichte, die allgemeine Geschichte des Konfessionellen Zeitalters, die Sozial- und natürlich Regionalgeschichte, schließlich für die Verwaltungs- und Rechtsgeschichte sowie vor allem auch die Geschichte der Politischen Ideen.

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