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Anmeldung einer Eheschließung / Aufgebot

Erforderliche Unterlagen

Jede Eheschließung muss bei dem Standesamt des gemeinsamen Wohnsitzes der Eheschließenden angemeldet werden. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht grundsätzlich die Wahlmöglichkeit. Sofern einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort ist, bietet es sich an, die Eheschließung dort auch anzumelden, um doppelte Gebühren zu vermeiden.

Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt vorgenommen werden. Sofern Sie nicht in Mettmann heiraten wollen, sollten Sie sich vorab mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung setzten.

Zur Eheanmeldung muss vorab ein Termin vereinbart werden. Dieser sollte grundsätzlich auch durch beide Eheschließende persönlich wahrgenommen werden. Ist ein Eheschließender verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen, die Eheschließung alleine anzumelden. Hierzu ist die formgebundene Beitrittserklärung auszufüllen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist für sechs Monate gültig. Das heißt, dass der Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss.

Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, kann pauschal nicht beantwortet werden, da die gesetzlichen Voraussetzungen je nach persönlicher Konstellation verschieden sind und sich auch nach der Staatsangehörigkeit der Eheschließenden richten.

Grundsätzlich gilt, dass alle Dokumente im Original und nicht als Kopie einzureichen sind. Unterlagen in fremder Sprache sind mit Übersetzungen von einem in Deutschland ermächtigten Dolmetscher vorzulegen. Dies gilt nicht für Unterlagen, die im internationalen Format ausgestellt wurden (CIEC-Übereinkommen), oder für die ein EU-Staat eine Übersetzungshilfe ausgestellt hat.

Nachfolgende Hinweise gelten nur für deutsche Staatsangehörige, die nicht im Ausland geboren wurden.

Grundsätzlich gilt, dass jeder Eheschließende folgende Unterlagen vorzulegen hat:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung, wenn der Wohnsitz nicht in Mettmann ist.

Der Familienstand ist ledig

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde). Diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt.

Der Familienstand ist geschieden

zusätzlich zur beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • alternativ Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • ggf. Bescheinigung über die Wiederannahme eines Namens nach der Scheidung

(zusätzlich zum Nachweis über die Geburt)

Der Familienstand ist verwitwet

zusätzlich zur beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister

  • Eheurkunde und Sterbeurkunde
  • alternativ Abschrift aus dem Eheregister

(zusätzlich zum Nachweis über die Geburt)

Für alle anderen Fälle fragen Sie bitte vorab im Standesamt nach, welche Unterlagen benötigt werden. Gegebenenfalls ist auch ein persönliches Vorgespräch erforderlich.

Gebühren

Die Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung beträgt 60,00 Euro, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 100,00 Euro. Zu dieser Gebühr kommen noch Kosten für die gewünschte Anzahl an Urkunden (mindestens 14,00 Euro) und ggf. für ein Stammbuch hinzu.

 

Die Durchführung der Eheschließung in den Räumen des Standesamtes ist gebührenfrei, wenn die Anmeldung in Mettmann erfolgt ist. Für die Durchführung der Eheschließungen an einem der auswärtigen Trauorte sind zusätzlich Gebühren in Höhe von 80,00 Euro zu zahlen.

 

Soll die Eheschließung in der „Alten Bürgermeisterei“, in der Goldberger Mühle oder in der Kulturvilla stattfinden, ist an die jeweilige Örtlichkeit ein Nutzungsentgelt zu zahlen.

Weitere Informationen

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