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Beurkundung von Sterbefällen

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeanzeige
  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass (sofern vorhanden)
  • Personenstandsurkunden / Nachweise über den Familienstand

Zusatzinformationen

Der Tod einer in Mettmann verstorbenen Person wird vom Standesamt Mettmann beurkundet. Grundlage hierfür ist die ärztliche Todesbescheinigung und die Sterbeanzeige, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.

 

In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und die erstellten Urkunden in Empfang nehmen.

 

Bestatter werden gebeten, die Unterlagen eines Sterbefalls vorab per Mail an standesamt@mettmann.de zu senden.

Kontakt

Weitere Auskünfte für Sterbefälle erhalten Sie beim Standesamt Mettmann:

Petra Büchel – Telefon: 02104 / 980-148

Kerstin Sonnenschein – Telefon: 02104 / 980 – 148

Gebühren

Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Für Sozialversicherungszwecke (z.B. Rente, Krankenkasse) und die Bestattung werden drei gebührenfreie Urkunden ausgestellt.

Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden:

  • für die erste Urkunde: 14,- €
  • für jede weitere Urkunde: 7,- €

Weitere Informationen

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