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An-, Ab- und Ummeldungen

Anmeldung

Sie sind nach Mettmann gezogen?

Dann müssen Sie sich gemäß den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen bei uns im Bürgerservice anmelden.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung in die Zukunft nicht möglich ist.

Kommen Sie bitte persönlich und bringen alle Ihre aktuellen Ausweisdokumente* sowie die Wohnungsgeberbescheinigung (oder bei Eigentum Kaufvertrag oder Grundbuchauszug) mit.

Mit einer Vollmacht dürfen Sie sich gerne vertreten lassen. Dazu benötigen wir alle Ihre Ausweisdokumente*, die Wohnungsgeberbescheinigung, eine von Ihnen ausgestellte und unterschriebene Vollmacht und den Ausweis des Bevollmächtigten.

Bei Zuzügen aus dem Ausland müssen alle Personen persönlich vorsprechen.

Die Abmeldung in Ihrer alten Gemeinde erfolgt automatisch durch die Anmeldung in Mettmann.

Sie möchten Ihre Familienmitglieder direkt mit in Mettmann anmelden?

Dazu benötigen wir ebenfalls alle aktuellen Ausweisdokumente* aller Familienmitglieder sowie die Geburtsurkunden der Kinder und die Eheurkunde. Falls Sie nicht verheiratet sind, benötigen wir eine Vollmacht der Person, die nicht bei der Anmeldung anwesend ist.

Sie ziehen ohne Kindsvater/Kindsmutter mit Ihren Kindern um?

Bei geteiltem Sorgerecht benötigen wir die Zustimmungserklärung und eine Kopie des Ausweises des Elternteils, dass nicht mitzieht. Diese Zustimmung benötigen wir bei erstmaligem Umzug. Wenn Sie bereits mit Ihren Kindern alleine gemeldet sind, benötigen wir diese Zustimmung nicht mehr.

Bei alleiniger Sorge bringen Sie uns bitte einen Nachweis darüber mit (aktuelle Negativbescheinigung vom Geburtsjugendamt, Gerichtsbeschluss etc.)

*Ausweisdokumente: Personalausweis, ID-Karte, Reisepass, Kinderreisepass, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Fiktionsbescheinigung, etc.


 

Ummeldung

Sie sind innerhalb von Mettmann umgezogen?

Dann müssen Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen ummelden.

Bitte beachten Sie, dass eine Ummeldung in die Zukunft nicht möglich ist.

Kommen Sie bitte persönlich und bringen Ihren Personalausweis/Aufenthaltstitel sowie die Wohnungsgeberbescheinigung (oder bei Eigentum Kaufvertrag oder Grundbuchauszug) mit.

Mit einer Vollmacht dürfen Sie sich gerne vertreten lassen. Dazu benötigen wir Ihren Ausweis, die Wohnungsgeberbescheinigung, eine von Ihnen ausgestellte und unterschriebene Vollmacht und den Ausweis des Bevollmächtigten.

Sie möchten Ihre Familienmitglieder mit ummelden?

Dazu benötigen wir die Ausweise aller Familienmitglieder, sowie die Geburtsurkunden der Kinder (wenn noch kein Ausweis vorhanden ist). Falls Sie nicht verheiratet sind, benötigen wir eine Vollmacht der Person, die nicht bei der Anmeldung anwesend ist.

Sie ziehen ohne Kindsvater/Kindsmutter mit Ihren Kindern um?

Bei geteiltem Sorgerecht benötigen wir die Zustimmungserklärung und eine Kopie des Ausweises des Elternteils, dass nicht mitzieht. Diese Zustimmung benötigen wir bei erstmaligem Umzug. Wenn Sie bereits mit Ihren Kindern alleine gemeldet sind, benötigen wir diese Zustimmung nicht mehr.

Bei alleiniger Sorge bringen Sie uns bitte einen Nachweis darüber mit (aktuelle Negativbescheinigung vom Geburts-Jugendamt, Gerichtsbeschluss etc.)

*Ausweisdokumente: Personalausweis, ID-Karte, Reisepass, Kinderreisepass, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Fiktionsbescheinigung, etc.


 

Abmeldung

Sie möchten aus Mettmann fortziehen?

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen.

Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung ins Ausland frühestens 7 Tage vor Abreise erfolgen kann.

Kommen Sie bitte mit Ihrem Ausweisdokument zu uns in den Bürgerservice, die Abmeldung wird dann direkt erfasst.

Wenn Sie in eine andere Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik ziehen, müssen Sie sich lediglich innerhalb von zwei Wochen dort am neuen Wohnort anmelden. Die Abmeldung in Mettmann erfolgt dann automatisch per Rückmeldung

Sie möchten Ihre Familienmitglieder ebenfalls abmelden?

Dann bringen Sie uns bitte eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises der abzumeldenden Person mit.

*Ausweisdokumente: Personalausweis, ID-Karte, Reisepass, Kinderreisepass, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Fiktionsbescheinigung, etc.
 


 

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Weitere Informationen

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