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Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien

Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie bzw. Abschrift mit dem Original durch einen Beglaubigungsvermerk.

Im Bürgerservice kann die Fotokopie eines Schriftstücks (zum Beispiel Schulzeugnisse, Diplom etc.) beglaubigt werden. Die Beglaubigung darf jedoch nur dann erfolgen, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Beglaubigung bei einer Behörde vorzulegen ist.

Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.) können nicht beglaubigt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, welches den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.

 

Nicht beglaubigt werden:

  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  • Grundbucheintragungen
  • von Gerichten gefertigte Entscheidungen
  • Vereins- und Handelsregistersachen
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Generalvollmachten
  • Kopien mit ausländischen Textinhalten ohne eine durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher vorgenommene Übersetzung sowie
  • Kopien, bei denen der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, nicht erkennbar ist
  • private Dokumente zur Vorlage bei einer privaten Stelle

 

Notwendige Unterlagen:

  • Ausweisdokument
  • Original, das beglaubigt werden soll
  • Kopien des Originals (alle Seiten, einseitig)

die Kopien können auch für 0,60€ pro Seite im Bürgerservice erstellt werden

 

Gebühren:

  • 3,00€ pro Beglaubigung
  • 0,60€ pro Fotokopie

 

gebührenfrei

  • Beglaubigungen für Rentenzwecke

 

Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

 

Nicht beglaubigt werden:

  • Unterschriften ohne zugehörigen Text
  • Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung nach §129 BGB bedürfen.

 

Ihre Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn Sie diese in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters leisten.

 

Gebühren:

  • 2,00€ pro Unterschrift

 

Notwendige Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • das zu unterschreibende Dokument

 

 

 

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