Bewohnerparkausweise
Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises benötigen wir Ihren Personalausweis und den Kfz-Schein. Sollten Sie nicht selbst Halter des Fahrzeuges sein, ist unbedingt eine unterschriebene Nutzungsbestätigung des Halters vorzulegen.
Der Anwohnerparkausweis ist ein Jahr gültig und kostet 30,70 €.
Handwerkerparkausweise
Benötigen Sie den Handwerkerparkausweis ausschließlich für das Stadtgebiet Mettmann, legen Sie bitte bei Beantragung Ihre Handwerkskarte vor. Ein 12-er Block ist zum Preis von 30,10 € im Rathaus (Bürgerservice) erhältlich.
Möchten Sie einen Handwerkerparkausweis, der für den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf gültig ist, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde im Hause.
EU-einheitliche Parkausweise für Schwerbehinderte
Der blaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die zum Teil auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.
Berechtigtenkreis
- Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen aG oder Bl
Benötigte Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis mit Eintrag: aG oder Bl
- Passbild
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
Sollten Sie aufgrund anderer Voraussetzungen einen Anspruch auf den EU-einheitlichen oder den orangfarbenen bundeseinheitlichen Schwerbehindertenparkausweis haben, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde.