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Parkausweise

Parkausweis für Bewohner, Handwerker, Behindertenparkplatz

Foto: Didgeman / pixabay / Barra / Kreisstadt Mettmann

Anwohnerparkausweis

Es wird ein Parkausweis pro Person pro Fahrzeug ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument (kein Führerschein)
  • Original KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

zusätzlich bei Kennzeichen oder Parkzonenänderung:

  • der alte, noch gültige Parkausweis

zusätzlich bei Firmenfahrzeugen oder überlassenen Fahrzeugen:

  • Nutzungsnachweis des Fahrzeughalters
  • Ausweiskopie des Fahrzeughalters (bei Privatfahrzeugen)

zusätzlich wenn eine andere Person den Parkausweis für Sie beantragt:

  • Vollmacht
  • Ausweis (-kopie) der Person, die die Vollmacht erteilt hat

Gültigkeitsdauer

Der Anwohnerparkausweis wird für ein Jahr ausgestellt. Der Zeitraum beginnt mit der Ausstellung. Ein neuer Parkausweis kann bereits vier Wochen vor Ablauf des alten Parkausweises beantragt/verlängert werden.

Gebühren

Parkausweis 70,00 €
Parkzonenwechsel / KFZ-Wechsel 15,00 €
Neuausstellung nach Verlust 15,00 €

 

Parkausweis in Mettmann beantragen

Foto: cardpicker / Barra / Kreisstadt Mettmann

Handwerkerparkausweis

12-er Block Handwerkerparkausweise

Die Handwerkerparkausweise können von jedem Handwerksbetrieb erworben werden.

Ein Block besteht aus 12 Ausweiskarten und ist immer als Gesamteinheit abzugeben. Eine Aushändigung von einzelnen Ausweiskarten ist nicht möglich. Eine Karte ist für einen Tag gültig.

Benötigen Sie einen anderen Handwerkerparkausweis, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde im Haus.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Gültige Handwerkskarte
  • Vollmacht des Betriebs
  • Gewerbenachweis

Gebühren

  • 30,10 € pro 12-er Block

Möchten Sie einen Handwerkerparkausweis, der für den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf gültig ist, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde im Hause.

Parkplätze für behinderte Menschen in Mettmann

Foto: 652234 / pixabay / Barra / Kreisstadt Mettmann

Blauer EU-Parkausweis – Parkgenehmigung für Schwerbehinderte

Der blaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die zum Teil auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt, unter anderem, auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.

Antragsberechtigt

  • Blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
  • Personen mit einer anerkannten außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung

und einen Grad der Behinderung von mindestens 80.

Benötigte Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis
  • Passbild
  • Ausweisdokument

Gebühren

  • gebührenfrei

Gültigkeitsdauer

Bei unbefristeten Schwerbehindertenausweisen beträgt die Gültigkeitsdauer des Parkausweises fünf Jahre.

Bei befristeten Schwerbehindertenausweisen ist die Gültigkeitsdauer an die des Schwerbehindertenausweises geknüpft und läuft zeitgleich ab.

Sollten Sie aufgrund anderer Voraussetzungen einen Anspruch auf den EU-einheitlichen oder den orangefarbenen bundeseinheitlichen Schwerbehindertenparkausweis haben, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde.

Weitere Informationen