- Zustimmungserklärung Personalausweis
- Zustimmungserklärung Reisepass
- Zustimmungserklärung Kinderreisepass
Personalausweis
Wenn Sie einen Personalausweis beantragen möchten, müssen Sie den Antrag persönlich stellen. Sie benötigen dazu den bisherigen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild. Das Passbild kann direkt im Bürgerservice digital erstellt werden.
Wird der Personalausweis von Personen unter 16 Jahren beantragt, müssen beide Erziehungsberechtigten die Zustimmungserklärung (Download Zustimmungserklärung) unterschreiben. Ferner muss eine Kopie des Personalausweises des abwesenden Elternteils vorgelegt werden. Bei Vorsprache beider Elternteile wird die Zustimmungserklärung nicht benötigt.
Allein Sorgeberechtigte müssen dies mit einer Negativbescheinigung vom Jugendamt oder durch ein Scheidungsurteil, in dem die elterliche Sorge geregelt ist, nachweisen.
Auch die unter 16-jährigen Personen müssen bei Antragstellung anwesend sein.
Bei Verlust Ihres Ausweises kommen Sie bitte zeitnah in den Bürgerservice für die Verlustanzeige und die Sperrung. Für die Neubeantragung benötigen wir den Reisepass (wenn kein Reisepass vorhanden: die Geburtsurkunde) für die Identifizierung.
Gültigkeitsdauer:
Personalausweis über 24 Jahren: 10 Jahre
Personalausweis für unter 24 Jahren: 6 Jahre
Gebühren:
Personalausweis für über 24-jährige: 37 Euro
Personalausweis für unter 24-jährige: 22,80 Euro
Lichtbild (digital): 3 Euro
Weitere Infos zu dem Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de
Vorläufiger Personalausweis
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird direkt nach Antragstellung ausgehändigt.
Der vorläufige Personalausweis ist maximal drei Monate gültig und kostet 10 Euro. Ein Lichtbild ist ebenfalls erforderlich, dies kann direkt im Bürgerservice erstellt werden.
Reisepass
Wenn Sie einen Reisepass beantragen möchten, müssen Sie diesen Antrag persönlich stellen. Sie benötigen dazu den bisherigen Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild. Das Passbild kann direkt im Bürgerservice digital erstellt werden.
Wird der Reisepass von einer Person unter 18 Jahren beantragt, müssen beide Erziehungsberechtigte die Zustimmungserklärung (Download Zustimmungserklärung) unterschreiben. Zudem muss eine Ausweiskopie zum Abgleich der Unterschrift des abwesenden Elternteils vorgelegt werden. Bei Vorsprache beider Elternteile wird die Zustimmungserklärung nicht benötigt. Ein Sorgeberechtigter muss die minderjährige Person jedoch begleiten.
Allein Sorgeberechtigte müssen dies mit einer Negativbescheinigung vom Jugendamt oder durch ein Scheidungsurteil, in dem die elterliche Sorge geregelt ist, vorlegen.
In besonders dringenden Fällen können Reisepässe auch im Expressverfahren (3-5 Werktage) erstellt werden.
Bei Verlust Ihres Reisepasses kommen Sie bitte zeitnah in den Bürgerservice für die Verlustanzeige und die Sperrung. Für die Neubeantragung benötigen wir den Personalausweis (wenn kein Personalausweis vorhanden: die Geburtsurkunde) für die Identifizierung.
Gültigkeitsdauer:
Reisepass für über 24-jährige: 10 Jahre
Reisepass für unter 24-jährige: 6 Jahre
Gebühren:
Reisepass über 24 Jahren: 60 Euro
Reisepass für unter 24 Jahren: 37,50 Euro
Lichtbild (digital): 3 Euro
Expresslieferung: +32 Euro
Vorläufiger Reisepass
In dringenden, begründeten Fällen können vorläufige Reisepässe ausgestellt werden. Dies ist nur möglich, wenn auch durch ein Expressverfahren der Reisepass nicht mehr rechtzeitig ankommt. Ein Nachweis über die Reise (Buchungsbestätigung, Flugdaten etc.) ist bei Antragstellung vorzulegen. Dazu werden ein Ausweisdokument und ein Lichtbild benötigt. Das Lichtbild kann direkt im Bürgerservice für 3 Euro digital erstellt werden.
Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und die Gebühr beträgt 26 Euro.
Kinderreisepass
Wichtig vorab:
Das Kind muss, unabhängig vom Alter, bei Antragstellung anwesend sein.
Informationen:
- Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses beträgt ein Jahr.
- Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Bitte informieren Sie sich vorab (z.B. auf der Homepage des Auswärtigen Amts) ob der Kinderreisepass für Ihr Reiseziel ausreichend ist.
- Der Kinderreisepass kann nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Danach kann nur ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden. Eine Ausweispflicht für Personen unter 16 Jahren besteht nicht.
- Es gibt keine Beantragungszeit für Kinderreisepässe. Diese werden sofort nach Antragsstellung ausgehändigt. Kommen Sie deswegen bitte erst kurz vor Ihrer Reise, damit das Lichtbild noch so aktuell wie möglich ist.
- Für jede Verlängerung, Aktualisierung und Neuausstellung wird ein neues, aktuelles Lichtbild benötigt.
Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
- Kinderreisepass (auch, wenn dieser bereits abgelaufen ist);
nur wenn noch kein Kinderreisepass vorhanden: die Geburtsurkunde
- Zustimmungserklärung, wenn nur ein Elternteil mit anwesend ist
- Kopie des Ausweises des abwesenden Elternteils
- aktuelles Lichtbild (dieses kann auch hier im Bürgerservice erstellt werden)
Bei alleiniger Sorge:
- Negativbescheinigung vom Jugendamt oder
- Scheidungsurteil, in dem die elterliche Sorge geregelt ist
Kinderreisepässe sind ungültig, wenn das Kind auf dem Lichtbild des Kinderreisepasses nicht mehr zu identifizieren ist. In diesem Fall kann der Pass nicht verlängert werden und es wird ein neuer Kinderreisepass ausgestellt.
Gebühren:
Kinderreisepass: 13 Euro
Verlängerung/Aktualisierung: 6 Euro
Lichtbild (digital): 3 Euro