Personalausweis
Wenn Sie einen Personalausweis beantragen möchten, müssen Sie diesen Antrag persönlich stellen. Sie benötigen dazu den bisherigen Personalausweis bzw. den Kinderausweis und ein aktuelles biometrisches Passbild. Die Gültigkeit beträgt bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 10 Jahre, bei jüngeren Personen 6 Jahre.
Wird der Personalausweis von Personen unter 16 Jahren beantragt, müssen beide Erziehungsberechtigte den Antrag (Download Zustimmungserklärung) unterschreiben. Ferner muss eine Kopie des Personalausweises des abwesenden Elternteils vorgelegt werden. Alleinerziehende müssen dies mit einer Negativbescheinigung (Jugendamt) oder durch ein Scheidungsurteil, in dem die elterliche Sorge geregelt ist, bei Antragstellung vorlegen.
Kinder, die schon unterschreiben können, spätestens ab 10 Jahren, müssen ebenfalls bei der Antragstellung dabei sein, da sie den Personalausweis selbst unterschreiben müssen.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt 37 €. Die Ausstellung für unter 24-jährige Antragsteller beträgt 22,80 €.
Weitere Infos zu dem neuen Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de
Vorläufiger Personalausweis
In dringenden Fällen können vorläufige Personalausweise im Rathaus ausgestellt werden. Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig und kostet 10 €. Bitte bringen Sie den abgelaufenen Personalausweis mit.
Reisepass
Ab dem 1. November 2007 werden im neuen elektronischen Reisepass zusätzlich Fingerabdrücke gespeichert. Die Fingerabdrücke werden nur auf dem Chip gespeichert und sind im Pass nicht sichtbar. Die Ausstellung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke ist ab dem 01. November nicht mehr möglich. Alle vorher ausgegeben Reisepässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit.
Wenn Sie einen Reisepass beantragen, müssen Sie den Antrag persönlich stellen.
Wird der Reisepass von Personen unter 18 Jahren beantragt, müssen beide Erziehungsberechtigte den Antrag (Download Zustimmungserklärung) unterschreiben. Ferner muss eine Kopie des Personalausweises des abwesenden Elternteils vorgelegt werden. Alleinerziehende müssen dies mit einer Negativbescheinigung (Jugendamt) oder durch ein Scheidungsurteil, in dem die elterliche Sorge geregelt ist, bei Antragstellung vorlegen.
Für den Antrag sind der Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Passbild erforderlich, denn seit dem 1. November 2005 werden Reisepässe mit einem maschinenlesbaren Chip versehen. Auf diesem Chip sind die biometrischen Daten (Gesichtsfeld) sowie die elektronischen Fingerabdrücke (seit 1. November 2007) des Passinhabers gespeichert.
Die Gültigkeitsdauer des Passes beträgt bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre; bei jüngeren Personen ist der Pass 6 Jahre gültig. Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses beträgt ab 24 Jahren 60 € und unter 24 Jahren 37,50 €.
In besonders dringenden Fällen können Reisepässe auch im Expressverfahren erstellt werden.
Der Pass ist dann in aller Regel am 4., spätestens jedoch am 5. Werktag nach Antragstellung abholbereit.
(Voraussetzung hierfür ist die Antragstellung BIS 11 Uhr!)
Für die Express-Lieferung wird eine Zusatzgebühr von 32 € erhoben.
Vorläufiger Reisepass
In dringenden, begründeten Fällen können vorläufige Reisepässe im Rathaus ausgestellt werden. Dies ist nur möglich, wenn auch ein Expresspass nicht mehr rechtzeitig erstellt werden kann. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und die Gebühr beträgt 26 €. Hierfür sind Ihr Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Passbild erforderlich.
Kinderreisepass
Bereits vor über 10 Jahren lief der grüne Kinderausweis aus und wurde ersetzt durch den roten Kinderreisepass. Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt.
Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt (dies gilt ebenso für die Verlängerung).
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Unabhängig vom Alter des Kindes wird ein biometrisches Passbild benötigt.
Bei der Beantragung müssen beide Erziehungsberechtigte den Antrag (Download Zustimmungserklärung) unterschreiben (Kopie des Personalausweises des abwesenden Elternteils muss vorliegen. Alleinerziehende müssen dies mit einer Negativbescheinigung (Jugendamt) oder durch ein Scheidungsurteil, in dem die elterliche Sorge geregelt ist, bei Antragstellung vorlegen.
Die Kinder müssen ebenfalls bei der Antragstellung anwesend sein!
Bitte bringen Sie die Abstammungsurkunde des Kindes und gerne auch ein aktuelles Lichtbild mit. Sollten Sie kein Lichtbild haben, kann dieses auch im Bürgerservice aufgenommen werden. Die Gebühr für die Erstausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13 €, für jede Verlängerung 6 €. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf.