Facebook

Personalausweise und Reisepässe

Personalausweis

Wenn Sie einen Personalausweis beantragen möchten, müssen Sie den Antrag persönlich stellen. Sie benötigen dazu den bisherigen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild. Das Passbild kann direkt im Bürgerservice digital erstellt werden.

Wird der Personalausweis von Personen unter 16 Jahren beantragt, müssen beide Erziehungsberechtigten die Zustimmungserklärung (Download Zustimmungserklärung) unterschreiben. Ferner muss eine Kopie des Personalausweises des abwesenden Elternteils vorgelegt werden. Bei Vorsprache beider Elternteile wird die Zustimmungserklärung nicht benötigt.

Allein Sorgeberechtigte müssen dies mit einer Negativbescheinigung vom Jugendamt oder durch ein Scheidungsurteil, in dem die elterliche Sorge geregelt ist, nachweisen.

Auch die unter 16-jährigen Personen müssen bei Antragstellung anwesend sein.

Bei Verlust Ihres Ausweises kommen Sie bitte zeitnah in den Bürgerservice für die Verlustanzeige und die Sperrung. Für die Neubeantragung benötigen wir den Reisepass (wenn kein Reisepass vorhanden: die Geburtsurkunde) für die Identifizierung.

Gültigkeitsdauer:     

Personalausweis über 24 Jahren:                                                   10 Jahre

Personalausweis für unter 24 Jahren:                                              6 Jahre

Gebühren:

Personalausweis für über 24-jährige:                                           37 Euro

Personalausweis für unter 24-jährige:                                          22,80 Euro

Lichtbild (digital):                                                                               3 Euro

Weitere Infos zu dem Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de

 

Vorläufiger Personalausweis

In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird direkt nach Antragstellung ausgehändigt.

Der vorläufige Personalausweis ist maximal drei Monate gültig und kostet 10 Euro. Ein Lichtbild ist ebenfalls erforderlich, dies kann direkt im Bürgerservice erstellt werden.

 

Reisepass

Wenn Sie einen Reisepass beantragen möchten, müssen Sie diesen Antrag persönlich stellen. Sie benötigen dazu den bisherigen Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild. Das Passbild kann direkt im Bürgerservice digital erstellt werden.

Wird der Reisepass von einer Person unter 18 Jahren beantragt, müssen beide Erziehungsberechtigte die Zustimmungserklärung (Download Zustimmungserklärung) unterschreiben. Zudem muss eine Ausweiskopie zum Abgleich der Unterschrift des abwesenden Elternteils vorgelegt werden. Bei Vorsprache beider Elternteile wird die Zustimmungserklärung nicht benötigt. Ein Sorgeberechtigter muss die minderjährige Person jedoch begleiten.

Allein Sorgeberechtigte müssen dies mit einer Negativbescheinigung vom Jugendamt oder durch ein Scheidungsurteil, in dem die elterliche Sorge geregelt ist, vorlegen.

In besonders dringenden Fällen können Reisepässe auch im Expressverfahren (3-5 Werktage) erstellt werden.

Bei Verlust Ihres Reisepasses kommen Sie bitte zeitnah in den Bürgerservice für die Verlustanzeige und die Sperrung. Für die Neubeantragung benötigen wir den Personalausweis (wenn kein Personalausweis vorhanden: die Geburtsurkunde) für die Identifizierung.

Gültigkeitsdauer:

Reisepass für über 24-jährige:                                                       10 Jahre

Reisepass für unter 24-jährige:                                                        6 Jahre

Gebühren:

Reisepass über 24 Jahren:                                                               70 Euro

Reisepass für unter 24 Jahren:                                                        37,50 Euro

Lichtbild (digital):                                                                               3 Euro

Expresslieferung:                                                                            + 32 Euro

48-seitiger Reisepass:                                                                   + 22 Euro

 

Vorläufiger Reisepass

In dringenden, begründeten Fällen können vorläufige Reisepässe ausgestellt werden. Dies ist nur möglich, wenn auch durch ein Expressverfahren der Reisepass nicht mehr rechtzeitig ankommt. Ein Nachweis über die Reise (Buchungsbestätigung, Flugdaten etc.) ist bei Antragstellung vorzulegen. Dazu werden ein Ausweisdokument und ein Lichtbild benötigt. Das Lichtbild kann direkt im Bürgerservice für 3 Euro digital erstellt werden.

Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und die Gebühr beträgt 26 Euro.

 

Kinderreisepass   (neue gesetzliche Regelung zum 1. Januar 2024)

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr verlängert, aktualisiert oder neu ausgestellt. Hintergrund ist das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das jetzt in Kraft getreten ist. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten allerdings ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, vorausgesetzt das Kind kann durch das Foto auf dem Kinderreisepass identifiziert werden.

Zwei Ausweisdokumente ersetzen bereits jetzt den Kinderreisepass: Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis – auch bei Kindern. Bei Reisezielen außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass nötig. Beide Dokumente sind sechs Jahre lang gültig. Der Ausweis kann aber bereits vorher ungültig werden, wenn die Identifizierung des Kindes anhand des Passbildes nicht mehr möglich ist.

Bei Säuglingen und Kleinkindern verändert sich das Aussehen oft in kurzer Zeit. Weicht das Passbild im Ausweis zu stark vom aktuellen Aussehen des Kindes ab, ist dieser Ausweis automatisch ungültig und kann nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall empfiehlt es sich, rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen.

 

Weitere Informationen

Print Friendly, PDF & Email