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Schwerbehindertenausweise

Erst- und Änderungsanträge

Als behinderter Mensch können Sie Ihre Behinderung feststellen lassen. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Dieser berechtigt Sie, bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

Für die Feststellung einer Behinderung ist die Kreisverwaltung Mettmann zuständig.


Kreisverwaltung Mettmann

Amt für Menschen mit Behinderung

Schwarzbachstr. 10
40822 Mettmann

E-Mail: schwerbehindertenrecht@kreis-mettmann.de

Verlängerung

Sofern ein vorhandener Schwerbehindertenausweis befristet ausgestellt wurde, kann dieser sowohl beim Amt für Menschen mit Behinderung als auch im Rathaus (Bürgerservice) verlängert werden. Dies gilt allerdings nur für die „alten“ Ausweise aus Pappe und sofern noch ein Feld für Verlängerungsvermerke frei ist.

Die seit 2013 eingeführten Plastikkarten sind nicht verlängerbar. Sofern der Ausweis abgelaufen ist, muss ein neuer Schwerbehindertenausweis beantragt werden.

Weitere Informationen