Antrag auf einen Untersuchungsberechtigungsschein
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u.a. die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher. Für die vorgeschriebenen Untersuchungen werden an Jugendliche Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt, die zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigen.
Verschiedene Untersuchungsberechtigungsscheine
Folgende Untersuchungsberechtigungsscheine können ausgestellt werden:
- Für die Erstuntersuchung, d.h. eine Untersuchung innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsaufnahme
- Für Nachuntersuchungen, d.h. Untersuchungen vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres
Voraussetzungen
Dabei sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- die Hauptwohnung des/der Jugendlichen ist in Mettmann, oder
- bei im Ausland lebenden Jugendlichen ist der Beschäftigungsort Mettmann,
- der/die Jugendliche hat am Tag des Beginns der Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden grundsätzlich den Jugendlichen selbst oder den Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer) ausgehändigt.
Neben dem Untersuchungsberechtigungsschein wird gleichzeitig ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der vom Jugendlichen bzw. den Eltern (Personensorgeberechtigten) zu Hause auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen.
Die Arztwahl ist frei!
In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden.
Mehrfachausgaben von Untersuchungsscheinen sind möglich, wenn:
- der/die Jugendliche sich bereits der Erstuntersuchung unterzogen hat, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine Beschäftigung aufgenommen hat,
- der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Nachuntersuchung erforderlich wird.
Antragstellung
Ein Untersuchungsberechtigungsschein kann nur persönlich durch den Jugendlichen oder durch den Personenberechtigten beantragt werden. Der Personalausweis ist zur Beantragung mitzubringen.
Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist gebührenfrei.