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Aktuelle Informationen – Förderung Elektromobilitätskonzepte

17.03.2021

BMVI fördert kommunale und erstmals auch gewerbliche Elektromobilitätskonzepte

Das BMVI unterstützt weiterhin den Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten und deren Ladeinfrastruktur. Als Teil dessen leistet die konzeptionelle Vorbetrachtung ihren Beitrag zum Markhochlauf der Elektromobilität. Ab sofort können Kommunen, kommunale und erstmals auch gewerbliche Unternehmen Anträge auf die Förderung von anwendungsorientierten Elektromobilitätskonzepten stellen.

Diese fokussieren folgende inhaltlichen Schwerpunkte:

  • Elektrifizierung kommunaler und gewerblicher Flotten und Fuhrparks inklusive Ladeinfrastruktur
  • Grundlagen zum Aufbau einer kommunalen/regionalen öffentlichen Ladeinfrastruktur
  • Integration kommunaler bzw. gewerblicher E-Fahrzeuge in intermodale Verkehrs- und Logistikkonzepte und Mobilitätsdienstleistungen

Die Antragsfrist läuft bis zum 17.05.2021.

Dieser Förderaufruf für Konzepte ist der dritte Aufruf im Rahmen der neuen Förderrichtlinie Elektromobilität nach deren Veröffentlichung am 24.12.2020. Insgesamt unterstützt das BMVI die batterieelektrische Marktvorbereitung und den Markhochlauf bereits seit 2010. Im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI wurden dabei in den letzten fünf Jahren vier Calls zu Elektromobilitätskonzepten durchgeführt. Daraus sind rund 200 Konzepte entstanden, die durch das BMVI unterstützt werden. Mehr als die Hälfte davon ist bereits abgeschlossen.

Mit der neuen, bis Ende 2025 laufenden Förderrichtlinie werden weiterhin batterieelektrische Anwendungen in den seit 2015 bekannten Förderschwerpunkten gefördert. Die Richtlinie stellt den Markthochlauf in den Mittelpunkt und unterstützt die Umstellung kommunaler und gewerblicher Flotten mit hoher Verkehrsleistung auf batterieelektrische Fahrzeuge. Gleichzeitig wird die für den Betrieb der Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur gefördert.

Anträge sind über das easyonline-Portal an den Projektträger Jülich einzureichen. Bei Fragen zur Antragstellung oder zur programmatischen Begleitung der Förderrichtlinie Elektromobilität stehen der Projektträger Jülich (PtJ) sowie die Programmgesellschaft NOW GmbH per E-Mail und Telefon zur Verfügung.

Weitere Informationen unter:

Projektträger Jülich (PtJ)
www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/konzepte
Telefon: +49 30-20199 3500 (Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 – 16 Uhr)
E-Mail: ptj-evi2-emob@fz-juelich.de

Programmgesellschaft NOW GmbH
www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat
Telefon: +49 30-311 611 6750 (Montag bis Freitag von 10 – 15 Uhr)
E-Mail: elektromobilitaet@now-gmbh.de

 

Übersicht „Aktuelles aus der Stabsstelle Stadtmarketing & Wirtschaftsförderung“

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