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Getrennte Abwassergebühr

In der Stadt Mettmann werden die Gebühren für die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung bislang über den Frischwasserverbrauch berechnet (d.h. 1 cbm Frischwasser = 1 cbm Abwasser). Gemäß einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist dieser Berechnungsmaßstab für die Regenwasserbeseitigung nicht mehr zulässig, da laut Urteilsbegründung der Frischwasserbezug keinen Rückschluss auf die tatsächlich anfallende/abgeleitete Regenwassermengeerlaubt. Somit müssen die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um die Kosten der Regenwasserbeseitigung getrennt von den Kosten der Schmutzwasserbeseitigung abrechnen zu können. Die Daten für die getrennte Regenwassergebühr sollen zum April 2010 vorliegen, die Abrechnung erfolgt mit Rückwirkung zum 01.01.2008, da das Urteil keine Übergangsfristen vorsieht.

Die Einführung der getrennten Abwassergebühr bedeutet jedoch nicht die Erhebung einer zusätzlichen „Regensteuer“, sondern nur eine Aufteilung der jetzigen Abwassergesamtgebühr in eine Schmutzwasser- und eine Regenwassergebühr. Damit wird eine gerechtere Aufteilung der Abwasserbeseitigungsgebühren entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der Kanalisationsanlagen erreicht. Die Stadt Mettmann erzielt durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr keine Mehreinnahmen

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