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Beistandschaften, Pflegschaften und Beurkundungen 

Zuständigkeiten

  • Beistandschaften
  • Pflegschaften
  • Beurkundungen

Mitarbeiter/innen

Doris Bachhausen-Leiß – Telefon: 02104 / 980-447
Ariane Berbig – Telefon: 02104 / 980-448

Fax: 02104 / 980-755

Erreichbarkeit

montags, dienstags, donnerstags, freitags: 09.00 – 12.00 Uhr
mittwochs: geschlossen
donnerstags: 14.00 – 17.30 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir eine telefonische Terminabsprache. Gerne vereinbaren wir auch außerhalb der genannten Zeiten einen Termin mit Ihnen.

Beistandschaften, Pflegschaften und Beurkundungen

Alle werdenden Mütter, Väter oder junge Volljährige können die Beratung und Unterstützung der Beistandschaft des Jugendamtes der Stadt Mettmann kostenfrei in Anspruch nehmen.

Vaterschaft

  • Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes.
  • Wir leiten Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung an das Standesamt weiter.
  • Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsprozessen, auch wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.

Unterhalt

  • Wir berechnen, beurkunden und machen notfalls auch gerichtlich den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes geltend.
  • Wir setzen den Unterhaltsanspruch durch, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen.
  • Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr.
  • Wir beraten und unterstützen alleinsorgeberechtigte Mütter hinsichtlich ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegen den Vater des Kindes (Betreuungsunterhalt, Entbindungskosten).

Sorgeerklärung

  • Wir beraten Sie insbesondere in allen rechtlichen Fragen zur Abgabe der Sorgeerklärung bei Eltern die nicht miteinander verheiratet sind.
  • Wir bescheinigen dem alleinsorgeberechtigten Elternteil, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sog. „Negativattest“).

Beurkundung

  • Wir beurkunden kostenfrei u.a.:
    Vaterschaftsanerkennung, Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung, Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind.

 

Weitere Informationen

Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

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