Zuständigkeiten
- Kostenersatz
- Refinanzierung BSHG und SGB XII
- Behindertenfahrdienst
(Antragsannahme für die Kreisverwaltung) - Leistungen nach Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose
(Antragsannahme für den Landschaftsverband)
Mitarbeiter/innen
Jutta Seifert, Zimmer N105 – Telefon: 02104 / 980-464
Erreichbarkeit
montags, mittwochs, freitags: 9 bis 12 Uhr,
dienstags und donnerstags geschlossen!
Gerne vereinbaren wir nach telefonischer Rücksprache
auch außerhalb dieser Zeiten einen Termin mit Ihnen!