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Kostenersatz

Zuständigkeiten

  • Kostenersatz
  • Refinanzierung BSHG und SGB XII
  • Behindertenfahrdienst
    (Antragsannahme für die Kreisverwaltung)
  • Leistungen nach Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose
    (Antragsannahme für den Landschaftsverband)

Mitarbeiter/innen

Jutta Seifert, Zimmer N105 – Telefon: 02104 / 980-464

Erreichbarkeit

montags, mittwochs, freitags: 9 bis 12 Uhr,
dienstags und donnerstags geschlossen!

Gerne vereinbaren wir nach telefonischer Rücksprache
auch außerhalb dieser Zeiten einen Termin mit Ihnen!

 

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