Zuständigkeiten
- Entgegennahme der Anträge auf Übernahme von ungedeckten Heimkosten
zur Weiterleitung an die Kreisverwaltung Mettmann
Mitarbeiter/innen
Ronin Bogner
Zimmer N105
Telefon: 02104 / 980-454
Fax: 02104 / 980-756
Sprechzeiten
montags, mittwochs, freitags: 9.00 bis 12.00 Uhr,
dienstags und donnerstags: 14.00 bis 14.30 Uhr
Erfahrungsgemäß nimmt die Aufnahme des Antrags auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten sehr viel Zeit in Anspruch. Wir empfehlen daher, einen Termin zu vereinbaren, um die Antragsaufnahme weitesgehend ungestört abwickeln zu können.
Weitere Informationen
- Hilfe für Menschen in Pflegeheimen (Kreis Mettmann)
- Allgemeine Informationen zur sozialhilferechtlichen Abwicklung einer Heimaufnahme
- Antrag auf Hilfen bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen 2021 (Kreis Mettmann)
- Mitzubringende Unterlagen für den Antrag auf Hilfen zur Pflege in Einrichtungen_2021
- Anlage A: Vollmacht_2021
- Anlage B: Einkommensverhältnisse
- Anlage C: Erklärung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse-Partner
- Anlage D: Schweigepflichtentbindung
- Anlage E: Bankauskunft
- Anlage F: Antrag auf Pflegewohngeld (Einrichtung)
- Anlage G: Mietbescheinigung
- Anlage H Eigentum
- Anlage I Erhebungsbogen zur Wertermittlung bei Haus
- Anlage J
- Anlage K Einverständnis-Widerspruch Zuzuhlungsdarlehen
- Anlage L Erklärung zu den Unterhaltsverpflichteten
Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)