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Mettmann-Pass

Kontakt

Stadtverwaltung Mettmann
Sozialagentur

Neanderstr. 85
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 980-461
Fax: 02104 / 980-756

Erreichbarkeit

montags, mittwochs, freitags: 9 bis 12 Uhr,
dienstags und donnerstags geschlossen!

Gerne vereinbaren wir nach telefonischer Rücksprache
auch außerhalb dieser Zeiten einen Termin mit Ihnen!

 

Ausstellung von Mettmann-Pässen

Die Stadt Mettmann stellt auf Antrag einen Mettmann-Pass aus. Mit diesem Dokument erhält man diverse Eintrittsermäßigungen in städtischen Einrichtungen aber auch z.B. im Kaufhaus der Mettmanner oder im SKFM Second-Hand Laden.

Wer erhält den Mettmann-Pass bei der Stadtverwaltung Mettmann?

Berechtigt sind

  • BezieherInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • BezieherInnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • BezieherInnen von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Familien, die Wohngeld erhalten würden, aber bisher noch keinen Antrag gestellt haben und in der Stadt Mettmann wohnen

Welche Ermäßigungen gibt es ?

  • 50% Eintrittsermäßigung für das Natur- und Hallenbad für Erwachsene
  • freier Eintritt für Kinder und Jugendliche für das Natur- und Hallenbad
  • freier Eintritt zu städt. Kulturveranstaltungen für Kinder und Jugendliche bzw. um 50% ermäßigter Eintritt für Erwachsene
  • Gebührenbefreiung bei der Stadtbücherei für Erwachsene (Mettmanner Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich befreit)
  • Gebührenbefreiung bei der städt. Musikschule für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (für Gruppenunterricht)
  • Gebührenermäßigung bei den Ferienveranstaltungen des Jugendamtes und des Diakonischen Werkes
  • der Mettmann-Pass gilt für das Kaufhaus der Mettmanner und der Tafel der Diakonie als Nachweis für das Rabattsystem
  • 20% Ermäßigung auf das gesamte Sortiment der Second-Hand-Läden des SKFM Mettmann
  • Kostenloser Strom-Spar-Check durch den Caritasverband
  • Ermäßigung bei der Hausaufgabenbetreuung und dem Ferienprogramm des Kinderschutzbundes

Wie lange gilt der Mettmann-Pass ?

Der Mettmann-Pass gilt entsprechend des Bewilligungszeitraumes (max. 12 Monate) in Verbindung mit dem Ausweis. Er kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Wo können Sie den Mettmann-Pass beantragen ?

Der Mettmann-Pass kann bei der Sozialagentur und Wohngeldstelle der Stadt Mettmann bzw. dem Job Center Mettmann, Marie-Curie-Str. 1-5 (für SGB II Kunden) beantragt werden.

Welche Antragsunterlagen brauchen Sie ?

Wer noch kein Wohngeld bezieht, muss aktuelle Einkommens- und Mietnachweise vorlegen.

 

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