Chefin der Verwaltung und Vorsitzende des Rates ist die Bürgermeisterin, die durch die Bürgerschaft direkt gewählt wird. Sie vertritt den Rat und die Verwaltung nach außen, leitet die Sitzungen des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses und stellt deren Tagesordnung auf.
Der hauptamtlichen Bürgermeisterin steht in ihrer Funktion als Behördenleiterin der/die Erste Beigeordnete als allgemeiner Vertreter zur Seite. Er/Sie wird jeweils für die Dauer von acht Jahren in sein Amt gewählt.
Zusätzlich hat die Bürgermeisterin vielfältige Repräsentationspflichten zu erfüllen. Dazu gehören u.a. Besuche bei Alters- und Ehejubilaren, sowie Präsenz bei zahlreichen Festen von Vereinen, Verbänden und Institutionen.
Hierzu wählt der Rat der Stadt Mettmann aus seiner Mitte zwei ehrenamtliche Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin. Sie nehmen nicht die volle Stellung der Bürgermeisterin wahr.
Konkrete Aufgaben sind die Vornahme von Ehrungen, Begrüßungen bei gesellschaftlichen oder politischen Veranstaltungen oder die Vertretung bei der Sitzungsleitung im Rat bzw. Haupt- und Finanzausschuss.
Das Amt der ersten stellvertretenden Bürgermeisterin bekleidet Ute Stöcker (CDU), zweiter stellvertretender Bürgermeister ist Nils Lessing (Grüne).