Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen (jeweils ab Stufe 2) und Großflughäfen mit mehr als 50.000 Bewegungen pro Jahr.
Der Lärmaktionsplan ist ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete angrenzend an Bundes- und Landesstraßen sowie Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig.
Mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes Stufe 4 wurde das Ingenieurbüro Peutz Consult GmbH beauftragt. Der Lärmaktionsplan betrifft ausschließlich Bundes- und Landesstraßen sowie die nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecke.
Folgende Hauptverkehrsstraßen sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecke sind in der Stadt Mettmann von der Lärmkartierung erfasst:
Hauptverkehrsstraßen:
- B 7: Stadtgrenze West – Südring / L 156 Düsseldorfer Straße; L 156 Düsseldorfer Straße – Kreisverkehr K 26; Kreisverkehr K 26 – Kreisverkehr Eidamshauser Straße; Kreisverkehr Eidamshauser Straße – L 403 Talstraße; L 403 Talstraße – L 423 Gruitener Weg
- L 403: Stadtgrenze – B 7 Südring
- L 422: Stadtgrenze Nord – L 426 Rohdenhauser Straße; L 426 Rohdenhauser Straße – K 38 Wülfrather Straße
- L 423: B 7 Südring – Stadtgrenze Südost
Nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecke:
- Regiobahn S 28
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan fand vom 25. März bis 26. April 2024 (per Email bis zum 03. Mai 2024) statt. Nach Abwägung der Anregungen und Einwände und nach positiver Vorberatung u.a. im Ausschuss für strategische Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauen am 22.05.2024 wurde in der Ratssitzung am 25.06.2024 der Lärmaktionsplan beschlossen. Der aktuelle Lärmaktionsplan inkl. sämtlicher Anlagen und den Ergebnissen der Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie die vom LANUV erstellten Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahnstrecken (jeweils für Tag und Nacht) können hier eingesehen werden:
- Lärmaktionsplan Bericht
- Lärmaktionsplan Anlagen
- Lärmkartierung LANUV Schienenverkehr 24h-Pegel
- Lärmkartierung LANUV Schienenverkehr Nachtpegel
- Lärmkartierung LANUV Straßenverkehr 24h-Pegel
- Lärmkartierung LANUV Straßenverkehr Nachtpegel
Die Bekanntmachung des Ratsbeschlusses zum Lärmaktionsplan erfolgt im Juli 2024.
Hinweis: Obwohl die Städte und Gemeinden für die Aufstellung der Lärmaktionspläne zuständig sind, können konkrete Maßnahmen an Landes- und Bundesstraße sowie an Haupteisenbahnstrecken nicht von der Stadt Mettmann durchgesetzt werden, weil die Stadt nicht Straßenbaulastträger ist. Es erfolgt eine Weiterleitung des Hinweises an den zuständigen Straßenbaulastträger – im konkreten Fall an den Landesbetrieb Straßen.NRW. Ein Anspruch auf Durchführung von Maßnahmen in der Baulast des Landesbetriebs Straßen.NRW besteht somit nicht.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen im Amt für Stadtplanung und Vermessung zur Verfügung:
Ann-Katrin Söhngen – Telefon: 02104 / 980-314
Jürgen Wilmsen – Telefon: 02104 / 980-313
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Email an:
stadtplanung@mettmann.de