Was wird gewählt?
Der Seniorenrat ist eine Initiative engagierter Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltung der Stadt Mettmann.
Die Einrichtung eines Seniorenrates ist eine freiwillige Leistung der Stadt Mettmann.
Der Seniorenrat ist parteipolitisch und konfessionell nicht gebunden.
Die Mitglieder des Seniorenrates sind als sachkundige Einwohner in den betreffenden Rats-und anderen Ausschüssen vertreten und haben Antrags- und Rederecht.
Damit ist die Mitsprache in allen seniorenrelevanten Fragen gegeben. Gegründet wurde der Seniorenrat in Mettmann 1981.
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt ist
- wer bei Schließung des Wählerverzeichnisses – am 16.ten Tag vor der Wahl – seinen Hauptwohnsitz in Mettmann hat ;
- und bis zum Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat.
Passives Wahlrecht
Die zu wählenden Kandidaten müssen
- wahlberechtigt für diese Wahl sein
- nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik
Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahlsystem und Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für diese Wahl ist die Wahlordnung des Seniorenrates der Stadt Mettmann
Sie findet parallel zur Europawahl statt.
Das Wahlrecht kann in den Wahllokalen der Europawahl und durch Briefwahl ausgeübt werden.
Es werden Einzelpersonen, keine Listen oder Parteien gewählt
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Wahlperiode
Grundsätzlich in Anlehnung an die Europawahlwahl alle fünf Jahre, die aktuelle Wahl fand 2019 statt.
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet ist der Bereich der Stadt Mettmann.
Wahltermin
Die nächste Wahl findet im Mai 2024 in Mettmann statt.