Facebook

Seniorenratswahl

Aule Mettmanner

Was wird gewählt?

Der Seniorenrat ist eine Initiative engagierter Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltung der Stadt Mettmann.

Die Einrichtung eines Seniorenrates ist eine freiwillige Leistung der Stadt Mettmann.

Der Seniorenrat ist parteipolitisch und konfessionell nicht gebunden.

Die Mitglieder des Seniorenrates sind als sachkundige Einwohner in den  betreffenden Rats-und anderen Ausschüssen vertreten und haben Antrags- und Rederecht.

Damit ist die Mitsprache in allen seniorenrelevanten Fragen gegeben. Gegründet wurde der Seniorenrat in Mettmann 1981.

 

Aktives Wahlrecht

Wahlberechtigt ist

  • wer bei Schließung des Wählerverzeichnisses – am 16.ten Tag vor der Wahl – seinen Hauptwohnsitz in Mettmann hat ;
  • und bis zum Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat.

 

Passives Wahlrecht

Die zu wählenden Kandidaten müssen

  • wahlberechtigt für diese Wahl sein
  • nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik

Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

 

Wahlsystem und Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für diese Wahl  ist die Wahlordnung des Seniorenrates der Stadt Mettmann

Sie findet parallel zur Europawahl statt.

Das Wahlrecht kann in den Wahllokalen der Europawahl und durch Briefwahl ausgeübt werden.

Es werden Einzelpersonen, keine Listen oder Parteien gewählt

Jeder Wähler hat eine Stimme.

 

Wahlperiode

Grundsätzlich in Anlehnung an die Europawahlwahl alle fünf Jahre, die aktuelle Wahl fand 2019 statt.

 

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist der Bereich der Stadt Mettmann.

 

Wahltermin

Die nächste Wahl findet im Mai 2024 in Mettmann statt.

Print Friendly, PDF & Email