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Batterien

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Symbolfoto: fotoblend / pixabay

Rücknahmepflicht von Verkaufsstellen von Batterien

Jede Verkaufsstelle von Batterien, egal ob Supermarkt, Elektrohandel, Fotofachgeschäft oder Versandhandel, ist zur kostenlosen Rücknahme von gebrauchten Batterien verpflichtet. Allerdings nur in „üblichen“ Mengen und auch nur von solchen Batteriearten, die im Sortiment geführt werden. Mit „Batterieart“ ist jedoch nicht der Herstellername gemeint, sondern die „Bauweise“ oder Bezeichnung einer Batterie. Für Starterbatterien (Autobatterien) gilt diese Rücknahmepflicht des Handels ebenfalls.

Darüber hinaus muss für Starterbatterien von der Verkaufsstelle ein Pfand erhoben werden, wenn der Käufer beim Kauf einer neuen Starterbatterie nicht gleichzeitig eine gebrauchte zurückgibt. Das Pfand wird – wie bei der Pfandflasche für Mineralwasser oder Milch – bei Rückgabe der Batterie erstattet.

Die Annahme von Altbatterien auf dem städt. Recyclinghof in der Hammerstraße 31 ist ebenfalls möglich!

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