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Restmüll

Restmüll

Archivfoto: Kreisstadt Mettmann

Im Januar 2015 wurden die bisherigen Restmüllsäcke aus Gründen des Arbeitsschutzes abgeschafft und durch die neuen Restmülltonnen ersetzt. Zahleiche Haushalte in Mettmann haben sich damit auch von einer lieb gewonnenen Gewohnheit trennen müssen. Mit viel  Überzeugungsarbeit, intensiven Beratungsgesprächen und insbesondere dank Ihrer Unterstützung haben wir diesen Umbruch bei der Abfallentsorgung erfolgreich gemeistert.

Sie haben die Wahl zwischen fünf verschiedenen Restmülltonnengrößen: 40, 60, 80, 120 oder 240 Liter. Die Außenmaße der angebotenen Restmülltonnen bis zu 120 Liter Nutzinhalt sind übrigens nahezu identisch. Die Volumenreduzierung erfolgt nämlich durch entsprechende Einsätze oder einen erhöhten Boden in dem Behälter.

Darüber hinaus bieten wir für größere Wohnobjekte Restmüllcontainer in den Größen 660 Liter, 770 Liter und wie bisher 1.100 Liter an. Die Restmüllabfuhr erfolgt grundsätzlich alle 14 Tage immer in den ungeraden Kalenderwochen. Lediglich bei den Restmüllcontainern mit 1.100 Liter Fassungsvolumen bieten wir davon abweichende Leerungshäufigkeiten an.
Eine Änderung der gewählten Behältergröße ist übrigens auch innerhalb eines Kalenderjahres jeweils zum Quartalsbeginn möglich, wenn diese spätestens 4 Wochen vor Beginn des neuen Quartals vom Grundstückseigentümer beantragt wurde. Für vorübergehenden Mehrbedarf bzw. ausnahmsweise oder einmalig mehr anfallenden Restmüll bieten wir Ihnen so genannte Zukaufsäcke an, die Sie dann bei Bedarf an dem Leerungstag Ihrer Restmülltonne zusätzlich zur Abholung bereitstellen können.

Welche Behältergröße brauchen Sie?

Maßgeblich sind zunächst die Regelungen in der Abfallentsorgungssatzung sowie in der Abfallgebührensatzung der Stadt Mettmann in ihren jeweils gültigen Fassungen. Grundsätzlich ist für die Restmüllentsorgung ein Mindestvolumen von 30 Litern pro Person in 14 Tagen festgelegt. Bei Nutzung sämtlicher Verwertungsangebote wie Altpapier- und Bioabfallsammlung ist die Reduzierung des Mindestvolumens für die Restmüllentsorgung auf 20 Liter pro Person in 14 Tagen und in Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag in Höhe von sogar bloß 15 Litern pro Person in 14 Tagen möglich. Sollte jedoch festgestellt werden, dass das die bereitgestellte Behältergröße nicht ausreichen sollte und zum Beispiel der Behälterdeckel regelmäßig wegen Überfüllung offen steht, werden wir ohne weitere Aufforderung die nächst größere Restmülltonne zur Verfügung stellen und berechnen.

Eine Unterschreitung von 40 Liter Behältervolumen ist übrigens aus technischen Gründen nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei benachbarte Grundstücke zu beantragen. Sofern dies nicht möglich ist, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen für Einpersonenhaushalte auch eine 4-wöchentliche Leerungshäufigkeit der 40-l-Restmülltonne zugelassen werden.

Bei Mehrfamilienhäusern empfiehlt sich grundsätzlich eine gemeinsame Nutzung eines oder mehrerer Abfallbehälter(s) von einzelnen Hausbewohnern, Wohnparteien oder idealerweise durch die gesamte Hausgemeinschaft. Alternativ müsste schließlich jedem Haushalt ein eigens genutzter Abfallbehälter zur Verfügung gestellt werden. Dies kann schnell zu Standplatz- oder Raumproblemen für die Unterbringung der Abfallbehälter auf dem Grundstück oder in dem Gebäude führen.

Zukaufsäcke für vorübergehenden Mehrbedarf

Reicht Ihre Restmülltonne einmal nicht aus – zum Beispiel bei Renovierung, Entrümpelung oder beim Ausmisten? Kein Problem! Für vorübergehenden Mehrbedarf für Ihren Restmüll bzw. ausnahmsweise oder einmalig mehr anfallendeAbfälle, die sich zum Einsammeln in Abfallsäcken eignen, bieten wir Ihnen so genannte Zukaufsäcke an, die Sie dann bei Bedarf an dem Leerungstag Ihrer Restmülltonne zusätzlich zur Abholung bereitstellen können. Die Abfallsäcke dürfen jedoch nach deren Befüllung nicht mehr als 15 kg wiegen und sind zum Stückpreis von 6,00 Euro im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten erhältlich.

Unterbringung der Restmüllbehälter

Die Abfallbehälter sollten frei zugänglich für alle Hausbewohner idealerweise auf dem Außengelände des Grundstücks aufgestellt werden. Findet sich jedoch keine Möglichkeit, die Abfallbehälter für den Restmüll draußen auf dem Grundstück, im Hinterhof, in der Garagenzufahrt oder an anderen geeigneten Stellen im Außenbereich aufzustellen, müssen die Restmülltonnen im Gebäude untergebracht werden. Zum Beispiel in Räumen, in denen üblicherweise auch Fahrräder und Kinderwagen untergebracht sind.

Die Restmülltonnen lassen sich schließlich rollen und müssen nicht getragen werden. Die Behälter können somit ohne große Mühe auch über Treppenstufen und ebenso über längere Strecken sowie auch gleichermaßen von älteren Menschen bewegt werden.

Für die Leerung sind die Restmülltonnen und Restmüllcontainer unabhängig vom gewählten dauerhaften Standplatz am Gehweg der Erschließungsstraße bzw. an dem von der Stadt Mettmann festgelegten Abhol-/Leerungsort bereitzustellen.

Abfallentsorgung gestalten. Statt nur einfach alles weg!

Mit Mülltonnenschränken, so genannten Mülltonnenstrümpfen mit dekorativen Motiven, die einfach über die Abfallbehälter gestreift werden oder mit fest installierten Behältereinhausungen, die auch noch hübsch mit Rankpflanzen dauerhaft begrünt werden können, lässt sich der Standplatz der Abfallbehälter im Übrigen auch noch hübsch gestalten!

Für die Aufstellung der Abfallbehälter im Außenbereich des Grundstücks werden im Fach- und Versandhandel sowie im Internet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten angeboten. Die Verwendung von Aufklebern aller Art ist allerdings grundsätzlich nicht zulässig, da sie die Weiterverwendung bei Tausch oder Rückgabe der Abfallbehälter einschränken würde!

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