Inhalt eines Sicherheitskonzeptes
- Angaben zur Version und zum Verfasser
- Angaben zur Veranstaltung (Veranstaltungszeiten, Programm usw.)
- Veranstaltungsort und -flächen
- Öffnungs-, Ausschank-, Veranstaltungszeiten
- verantwortliche Personen und Veranstaltungsleitung
- Bennenung von Schutzzielen
- Gefahren bzw. Risikoanalyse mit Darstellung von Maßnahmen
- Sicherheitsordnungsdienst – Einsatzzeiten und Aufgaben
- Sanitätsdienst – Einsatzzeiten und Aufgaben
- Brandschutz und Brandsicherheitswache – Einsatzzeiten und Aufgaben
- Benennung Veranstaltungstechniker
- Koordinierungsgremium mit den handelnden Personen und den konkreten Aufgaben sowie dem Zeitpunkt der Einberufung
- Kommunikationsliste mit Ansprechpartnern
- Flucht- und Rettungswege ggf. mit rechnerischem Nachweis
- Höchstbesucherzahl
- Bestuhlung und Aufbau
- Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen
- RaumplanungOrientierungsmöglichkeiten: markante Punkte
- Notfallplanung (Handlungs- und Kommunikationsabläufe)
Anlagen zu einem Sicherheitskonzept
Die Genehmigungsbehörde kann zusätzliche Anlagen verlangen:
- ein Brandschutzkonzept
- ein Sanitätsdienstkonzept
- ein Ordnungsdienstkonzept
- ein Bühnenkonzept
- ein Verkehrskonzept
- ein Kommunikationskonzept
- ein Alarmierungskonzept
- ein Räumungskonzept
- ein Überfüllungskonzept