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Veranstaltungsleitfaden – Sicherheitskonzepte

Je nach Größe und Gefahrenbewertung können die Sicherheitsbehörden, insbesondere das Ordnungsamt, die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes für eine Veranstaltung fordern.

Sicherheitskonzepte inklusive Anlagen können bei sehr großen Veranstaltungen schon mal mehrere hundert Seiten umfassen. Dies ist i.d.R. für kleine Veranstaltungen nicht erforderlich. Dennoch empfehlen wir allen Veranstaltern, eine Gefahrenbewertung vorzunehmen und diese schriflich zu dokumentieren, denn als Veranstalter ist man für die Sicherheit verantwortlich und haftet für alle Schäden. Mit einer verantwortungsbewussten Risikoanalyse reduzieren Sie definitiv ein Schadensersatzrisiko.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Frage, welche der folgenden Inhalte und Anlagen auch in ein Sicherheitskonzept für eine kleinere Veranstaltung aufgenommen werden sollten.

 

 

Inhalt eines Sicherheitskonzeptes

  • Angaben zur Version und zum Verfasser
  • Angaben zur Veranstaltung (Veranstaltungszeiten, Programm usw.)
  • Veranstaltungsort und -flächen
  • Öffnungs-, Ausschank-, Veranstaltungszeiten
  • verantwortliche Personen und Veranstaltungsleitung
  • Bennenung von Schutzzielen
  • Gefahren- bzw. Risikoanalyse mit Darstellung von Maßnahmen (Herzstück des Sicherheitskonzeptes!)
  • Sicherheitsordnungsdienst – Einsatzzeiten und Aufgaben
  • Sanitätsdienst – Einsatzzeiten und Aufgaben
  • Brandschutz und Brandsicherheitswache – Einsatzzeiten und Aufgaben
  • Benennung Veranstaltungstechniker
  • Koordinierungsgremium mit den handelnden Personen und den konkreten Aufgaben sowie dem Zeitpunkt der Einberufung
  • Kommunikationsliste mit Ansprechpartnern
  • Flucht- und Rettungswege ggf. mit rechnerischem Nachweis
  • Höchstbesucherzahl
  • Bestuhlung und Aufbau
  • Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen
  • Raumplanung, Orientierungsmöglichkeiten: markante Punkte
  • Notfallplanung (Handlungs- und Kommunikationsabläufe)

 

Anlagen zu einem Sicherheitskonzept

Die Genehmigungsbehörde kann zusätzliche Anlagen verlangen:

  • Brandschutzkonzept
  • Sanitätsdienstkonzept
  • Ordnungsdienstkonzept
  • Hygienekonzept
  • Bühnenkonzept
  • Verkehrskonzept
  • Kommunikationskonzept
  • Alarmierungskonzept
  • Räumungskonzept
  • Überfüllungskonzept

 

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