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Veranstaltungsleitfaden – GEMA und Künstlersozialkasse

GEMA Gebühren

Foto: pixabay / RegioTV

Welche Veranstaltungen müssen bei der GEMA angemeldet werden?

Die GEMA spielt für Sie als Veranstalter immer dann eine Rolle, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen und dort kommerzielle Musik absspielen möchten, und zwar unabhängig ob Livemusik oder Musik von Tonträgern. In beiden Fällen müssen Sie die Veranstaltung bei der GEMA anmelden.

Die Frage der Öffentlichkeit darf dabei nicht mit der „geschlossenen“ Veranstaltung verwechselt werden: Auch eine „geschlossene“ Veranstaltung kann eine „öffentliche“ sein. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Teilnehmer der Veranstaltung nicht innerlich verbunden sind – entweder untereinander oder zum Veranstalter. Fehlt es an der inneren Verbundenheit, dann ist zwar die Veranstaltung für weitere Teilnehmer „geschlossen“, sie ist aber dennoch öffentlich im rechtlichen Sinne. Größere Betriebsfeiern können so auch schnell als „öffentlich“ eingestuft werden und müssen dann angemeldet werden.

Bei rein privaten Veranstaltungen (z.B. Hochzeits- und Geburtstagsfeiern) ist eine Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA nicht erforderlich.

 

Hinweis: Die GEMA selbst unternimmt Nachforschungen, indem sie z.B. Pressemitteilungen oder Plakate durch ihre Außendienstmitarbeiter überprüfen lässt. Beim Fehlen einer Genehmigung wird pauschal ein Zuschlag von 100% der Gebühr als Strafe erhoben! Erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig, ob eine Genehmigung erforderlich ist.

 

Gebühren

Die Höhe der Gebühr hängt immer von mehrern Faktoren ab. So ist diese u.a. von der Besucherzahl, der Raumgröße / Veranstaltungsfläche, der Art der Musikwiedergabe und der Höhe des Eintrittsgeldes abhängig.

Infos und Kontakt

Anmeldeformulare, genaue Preise, die auf Ihre Veranstaltung zutreffen, und Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, finden Sie direkt auf der Internetseite der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte: www.gema.de

 

Künstlersozialkasse (KSK)

Für alle Veranstaltungen, an denen in irgendeiner Weise Künstler/innen beteiligt sind (nicht nur Musiker und Theater, sondern jegliche Kunstform, künstlerische Darbietungen, Workshops) müssen vom Veranstalter Beiträge an die Künstlersozialkasse gezahlt werden. Ansonsten drohen hohe Nachzahlungen.

Nähere Informationen zur Verfahrensweise und zur Höhe des Beitrags gibt es bei der Künstlersozialkasse (www.kuenstlersozialkasse.de).

 

 

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