
Symbolbild: Thor_Deichmann / pixabay
Das Jahr 2020 hat die ganze Welt verändert. Ein kleines Virus, das Coronavirus SARS-CoV-2, hat bereits mehr als 514 Mio. Menschen infiziert und besonders die Veranstaltungsbranche zum Erliegen gebracht.
Seite kurzem sind Veranstaltungen weitgehenst wieder möglich. Dennoch empfehlen wir allen Veranstaltern, zum Schutz der Besucher und Beteiligten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen.
Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens müssen Veranstalter auch immer damit rechnen, dass sich Regelungen wieder verschärfen können und auch genehmigte Veranstaltungen doch abgesagt werden müssen.
Rechtsgrundlagen und Hinweise
Coronaschutzverordnung für das Land NRW
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) und weitere rechtliche Regelungen
- Informationen zum aktuellen Inzidenzwert im Kreis Mettmann
Sonderseite „Coronavirus“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit- und Soziales NRW