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Gewerbewesen

Bitte Termin vereinbaren

Das Rechts- und Ordnungsamt weist darauf hin, dass für einen Besuch im Ordnungamt, Düsseldorfer Straße 14a, zwingend vorab ein Termin vereinbart werden muss. Nur so lassen sich verlässliche Zeiten zur Regelung der Anliegen festlegen und unnötige Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger vermeiden.

 

Hinweis zur Existenzgründung und zu Gewerbeanmeldungen

Die Startercenter NRW

In ganz NRW bieten 71 Startercenter Informationen, individuelle Beratung und vielseitige Schulungsangebote. Träger der Startercenter NRW sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern oder kommunale Wirtschaftsförderungen. Sie können die NRW-Karte nutzen, um ein Startercenter NRW in der Nähe auszuwählen. Dort finden Sie Ansprechpartner und Kontaktdaten.

STARTERCENTER NRW

 

Hinweis zu Gewerbeanmeldungen

Gewerbemeldungen (und auch andere Anträge, wie z.B. für Gaststätten, Spielhallen etc.) in erster Linie über das Landesportal NRW (wsp.nrw – https://service.wirtschaft.nrw/ ) online zu stellen sind / gestellt werden sollen.

 

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

  • Gewerbeangelegenheiten
  • Gewerbean-, -um-, -abmeldungen
  • Gewerbeauskünfte
  • Beantragung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister für in Mettmann gemeldete juristische Personen

Kontakt

Stadtverwaltung Mettmann
Abteilung Sicherheit und Ordnung

Düsseldorfer Str. 14a
40822 Mettmann

Julia Feldmann – Telefon: 02104 / 980-140

E-Mail: gewerbeamt@mettmann.de

 

Besondere Gewerbeangelegenheiten

Kontakt

Stadtverwaltung Mettmann
Abteilung Sicherheit und Ordnung

Düsseldorfer Str. 14a
40822 Mettmann

Nicole Piovesan – Telefon: 02104 / 980-139

E-Mail: gewerbeamt@mettmann.de

Erreichbarkeit

montags bis freitags: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
montags und dienstags: 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Da die Gewerbemeldestelle auch zuständig ist für die Antragstellung nach dem GaststättenG, dem Glücksspielrecht u.a. ist bei einer persönlichen Vorsprache mit Wartezeiten zu rechnen. Gerne können Sie die Zusendung der Gewerbeanzeige/-anfrage per Fax, Post oder E-Mail (mit eingescannten Anzeigen nebst Unterlagen) vornehmen. Dies erspart Ihnen unnötige Wartezeiten.

Gewerbe-Service-Portal.NRW

Die Anmeldung eines Gewerbes, aber auch viele andere Antragsstellungen nicht nur das Gewerbe betreffend, sind über dieses Portal online möglich:

service.wirtschaft.nrw

Gebühren

Gewerbean, –ummeldung: 26,00 €

Gewerbean, -ummeldung für jur. Personen: 33,00 €
– pro geschäftsführendem Gesellschafter: zzgl. 13,00 €

Auskünfte aus dem Gewerberegister der Stadt Mettmann: 20,00 €

Ausstellung einer Zweitschrift: 15,00 €

Auskünfte für jur. Personen aus dem Gewerbezentralregister(GZR) in Bonn: 13,00 €

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Gewerbeanzeige, sowie dem Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

 

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

  • Seit dem 1. Juli 2018 ist das Gewerbe-Service-Portal.NRW online und die Anmeldung eines Gewerbes „vom Sofa aus“ möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter service.wirtschaft.nrw.
Zapfhahn Gaststätte

Symbolfoto: greye / pixabay

Gaststätten

 

Glücksspiel

Symbolfoto: Free-Photos / pixabay

Spielhallen, Geldspielgeräte, Lotterien, öffentliche Pokerspiele usw.

Versteigerungen / Bewachung

Reisegewerbe

 

Wochenmarkt

Symbolfoto: distel2610 / pixabay

Messen, Märkte, Ausstellungen

Ladenöffnung / Sonn- und Feiertage

Pfandleihgewerbe

Gewerbe, Verordnungen und Satzungen

Sonstige Infos, Links usw.

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