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Blick in die Freiheitstraße
Einzelhandel in der Freiheitstraße. (Archivfoto: Kreisstadt Mettmann)

Neustart im Mettmanner Einzelhandel – jetzt Förderung beantragen

Pressemeldung vom 5. Januar 2026
 

Der Jahresbeginn bietet eine gute Gelegenheit, neue Projekte anzustoßen und mutige Ideen umzusetzen. Wer über die Eröffnung oder Übernahme eines Ladenlokals in der Mettmanner Innenstadt nachdenkt, kann dabei vom städtischen Förderprogramm profitieren.

Gefördert werden Einzelhandelskonzepte mit Schaufenster, festen Öffnungszeiten und persönlicher Beratung – also Angebote, die zur Belebung der Innenstadt beitragen und das Stadtbild bereichern. Für geeignete Vorhaben stehen bis zu 5.000 Euro Unterstützung bereit.

Voraussetzung für eine Förderung ist ein Beratungsgespräch mit dem Stadtmarketing sowie ein überzeugender Geschäftsplan. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Anmietung eines Ladenlokals gestellt werden. Entscheidend ist eine zentrale Lage innerhalb der Innenstadt.

Weitere Informationen gibt es unter den Telefonnummern 02104 / 980-123 und 980-126 sowie unter der E-Mail-Adresse stadtmarketing@mettmann.de.