Namenserklärungen im Zusammenhang mit dem Personenstand können beim Standesamt abgegeben werden. Dazu zählen insbesondere:
- Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
- Neubestimmung des Geburtsnamens eines Kindes
- Einbenennung eines Kindes
- Anschlusserklärungen des Kindes zum Namenswechsel der Eltern
- Neubestimmung des eigenen Namens als Volljähriger nach Auflösung der Ehe der Eltern
In den Fällen, in denen Mettmann nicht das zugrunde liegende Personenstandsregister führt, müssen die Erklärungen an das jeweils registerführende Standesamt versandt werden, damit diese wirksam werden.
Gebühren
- Abgabe der Erklärung: 23,00 €
- Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung: 10,00 €
- Ausstellung einer neuen Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde): 14,00 €

