Wohnmonile parken auf der Straße
Wohnmobile parken auf der Straße. (Symbolfoto: Kreisstadt Mettmann)

Parkverbot für Wohnmobile auf Haydnstraße nicht zulässig

Pressemeldung vom 13. März 2026
 

Wohnmobile und große Firmenfahrzeuge sind vielen Anwohnern der Haydnstraße in Mettmann-Süd aber auch in anderen Wohngebieten ein Dorn im Auge. Sie blockieren dauerhaft öffentliche Parkplätze und erschweren an Ein- und Ausfahrten die Sicht auf den fließenden Verkehr.

Ein Anwohner hatte daher gefordert, auf der Haydnstraße ein Parkverbot für Wohnmobile einzuführen. Doch dafür fehlt die rechtliche Grundlage, führte die Verwaltung aus. Ein generelles Parkverbot ausschließlich für Wohnmobile könne nicht angeordnet werden. Eingreifen kann die Verwaltung nur dann, wenn abgestellte Wohnmobile über die markierten Parkflächen hinausragen. Deshalb kündigte die Stadtverwaltung an, dass das Ordnungsamt beauftragt werden soll, auf der Haydnstraße Schwerpunktkontrollen durchführen.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein Halteverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen rechtlich möglich ist. Ein entsprechendes Verbot soll es nach Angaben eines Ausschussmitglieds bereits in der Nachbarstadt Haan geben.