Der Rat der Stadt Mettmann hat den Nachtragshaushalt 2025 am 1. April 2025 verabschiedet. Dieser weist einen erhöhten Fehlbetrag von rund 1,7 Mio. € gegenüber der bisherigen Planung für 2025 vom Doppelhaushalt 2024/25 auf. Somit beläuft sich der Fehlbetrag auf rund 17 Mio. €.
Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 10. Juni 2025 den Nachtragshaushalt 2025 genehmigt. Es wird erwartet, dass die Stadt Mettmann bereits im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 die Aufstellung eines zukunftsorientierten, präventiven Konsolidierungskonzeptes gem. § 76 GO NRW eigenständig forciert.
Die Vorbereitungen hierzu wurden bereits im Frühjahr 2024 gestartet. Zu diesem Zeitpunkt legte die Verwaltung eine 10-Jahres-Übersicht vor, die im Vorfeld der anstehenden Investitionsentscheidungen die Finanzsituation transparent abbildete.