Die Stadtverwaltung hat von der aktuell öffentlich gewordenen Strafanzeige gegen die Bürgermeisterin, die Erste Beigeordnete sowie den Geschäftsführer der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH am 22. September 2025 erfahren und nimmt diese zur Kenntnis. Der Anzeigenerstatter ist der Stadtverwaltung bekannt als regelmäßiger Kritiker des städtischen Haushalts. Seine Einwendungen zum Haushalt sind ebenso bekannt wie viele andere Eingaben an die Stadtverwaltung.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Erstattung einer Anzeige zunächst zu jedem Zeitpunkt und im Zusammenhang mit nahezu jedem Sachverhalt für jedermann möglich ist. Die Überprüfung einer solchen Anzeige obliegt hingegen den Staatsanwaltschaften, die im Sinne eines rechtsstaatlichen Vorgehens den Sachverhalt eruieren und einer Entscheidung zuleiten.
Gegenstand der Anzeige ist der Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit dem Bezug der neuen Rettungswache an der Willettstraße. Der Vorwurf wird sich aus Sicht der Stadtverwaltung als unbegründet herausstellen. Er entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Es handelt sich um die Umsetzung von Pflichtaufgaben. Das Vorgehen wurde auf Basis umfassender Beschlussvorlagen durch Gremien beschlossen und schließt mit einem wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis. Einordnung des Oberstaatsanwalts Baumert „Es liegt gerade einmal ein Anfangsverdacht vor, auch nicht mehr.“ Selbstverständlich ist die Stadtverwaltung zu einer engen und sachlichen Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft bereit und steht bereits mit ihr in Kontakt.
Wenngleich sich die in der Anzeige verfassten Vorwürfe gegenüber der Stadt als haltlos zeigen, möchte die Stadtverwaltung nochmals die Faktenlage rund um die Rettungswache an der Willettstraße klar und sachlich darlegen.
Das Grundstück an der Willettstraße wurde ursprünglich von der städtischen Tochtergesellschaft Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH mit dem Ziel der Gewerbeansiedlung erworben. Mit der Veröffentlichung eines neuen Rettungsdienstbedarfsplans ergab sich die Notwendigkeit, Rettungsdienstkapazitäten am Ortseingang zu stationieren. Ziel war es, die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung im Stadtgebiet zu stärken und kurze Eintreffzeiten zu gewährleisten. Maßgeblich für die Standortentscheidung waren die im Bedarfsplan definierten Isochronen (Erreichbarkeitsanalyse: Wegezeit von der Rettungswache zum Patienten), die sinkende Selbsthilfefähigkeit der Bürgerinnen und Bürger sowie das bekannte Krankenhaussterben in NRW. Ein anderer geeigneter Standort stand (und steht nach wie vor) trotz Prüfung mehrerer Optionen nicht zur Verfügung.
Mit der Nutzbarmachung des Grundstücks an der Willettstraße als Rettungswache wird eine im Rettungsdienstbedarfsplan verankerte Pflichtaufgabe der Stadt Mettmann umgesetzt. Gleichzeitig ersetzt die neue Wache die bisherigen, baulich veralteten Gebäude der Löschgruppe Metzkausen durch eine moderne und den aktuellen Standards entsprechende Infrastruktur. Damit werden sowohl für die hauptamtlichen Kräfte des Rettungsdienstes als auch für die ehrenamtlich engagierten Feuerwehrkräfte verlässliche und zeitgemäße Arbeitsbedingungen geschaffen.
Die Bauarbeiten für die dauerhafte Nutzung der Rettungswache befinden sich in der finalen Phase. Im Oktober ist die Abnahme des Gebäudes einschließlich der technischen Anlagen durch den TÜV vorgesehen. Mit Inbetriebnahme der neuen Wache steht der Stadt eine dauerhafte und qualitativ hochwertige Einrichtung zur Verfügung, die den Bevölkerungsschutz langfristig absichert.
Zunächst als Interim geplant, ist nun eine dauerhafte Nutzung der Rettungswache möglich. Kostensteigerungen ergaben sich hierbei unter anderem durch notwendige arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen. Sämtliche Planungsschritte wurden von der Unfallkasse NRW, dem Bauordnungsamt, Sachverständigen und dem Brandschutzbüro begleitet und erfolgten in enger Abstimmung mit diesen Akteuren. Eine „niederschwelligere“ Ausstattung des Gebäudes, die zu Erleichterungen in der Umsetzung und somit zu Entspannung der Baukosten geführt hätte, ließ sich nicht durchsetzen. Notwendige mehrfache Ausschreibungszyklen ergaben eine deutliche Kostenerhöhung in den technischen Gewerken. Diese Entwicklungen wurden mit den Entscheidungsgremien geteilt, so dass vor relevanten Entscheidungen stets ein aktueller Sachstand vorhanden war.
Die maßgeblichen Entscheidungen zum Sachverhalt beruhen auf mehrheitlich beschlossenen Gremien- und Ratsbeschlüssen. Alle im Zusammenhang mit dem Projekt getroffenen Entscheidungen sind auf der Grundlage von Beschlüssen in den zuständigen Gremien beziehungsweise im Stadtrat ergangen. Keine der in der Strafanzeige benannten Personen haben darüber hinausgehende oder unabgesprochene Entscheidungen getroffen.
Auch die finanziellen Rahmenbedingungen des Projektes geben aus Sicht der Stadtverwaltung für den vorgebrachten Vorwurf keinerlei belastbare Anhaltspunkte. Zunächst wird die Finanzierung des Projektes zu rund 80 Prozent über die Kassenärztliche Vereinigung abgedeckt. Zudem liegen die Kosten vor Schlussrechnung trotz notwendiger baulicher Anpassungen im Bestand im bundesweiten Vergleich – gemessen am Baukostenindex 2025 – im unteren Mittelfeld.
Sachliche und faire politische Auseinandersetzungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie. Persönlich motivierte Anschuldigungen ohne Substanz, die allein auf die Diskreditierung von Amtspersonen abzielen, schaden der Integrität der Stadtverwaltung als Ganzes.


