Die Stadt Mettmann hat die Auswirkungen der geplanten Kürzung in Höhe von 50 Prozent der bereitgestellten Mittel für die Flüchtlingsberatung in den Gemeinschaftsunterkünften geprüft und stellt im Folgenden die aktuelle Lage sowie die nächsten Schritte dar:
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen ist für die soziale Betreuung von Geflüchteten ein angemessener Betrag aus der Flüchtlingspauschale zu verwenden. Eine feste prozentuale Zweckbindung gibt es seit mehreren Jahren nicht mehr. Die Stadt erfüllt diese Anforderungen bereits über die vorhandene Integrationsarbeit und die Betreuung der Geflüchteten vor Ort.
Aktuelle Kapazitäten und Herausforderungen
Die Integrationskoordination der Stadt Mettmann ist stark ausgelastet. Sie betreut unter anderem den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, setzt Maßnahmepakete um, kümmert sich um zwei Gemeinschaftsunterkünfte und organisiert Sprachkurse für Geflüchtete. Eine deutliche Ausweitung der bisherigen Beratungszeiten ist deshalb kurzfristig nicht möglich.
Die Stelle für die sozialarbeiterische Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften ist seit Ende Mai 2026 unbesetzt. Ein Stellenbesetzungsverfahren läuft. Nach derzeitigem Stand kann die Stelle voraussichtlich im November oder Dezember 2026 neu besetzt werden.
Geplante Maßnahmen
Die Stadt bereitet folgende Maßnahmen vor:
- Einrichtung eines regelmäßigen Beratungsvormittags für Geflüchtete aus den Gemeinschaftsunterkünften durch die Integrationskoordination – so schnell wie möglich.
- Einbindung der künftigen sozialarbeiterischen Fachkraft, sobald die Stelle besetzt ist.
- Prüfung, ob das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Mettmann ergänzende Unterstützung leisten kann. Gespräche dazu laufen.
Die Stadt wird die Öffentlichkeit und die politischen Gremien zeitnah über die Umsetzung informieren. Im Herbst wird im Rahmen der Gremienberatungen laufend über den Fortschritt der Maßnahmen berichtet.
Mit diesen Schritten will die Stadt sicherstellen, dass die soziale Betreuung und Beratung von Geflüchteten in den Gemeinschaftsunterkünften trotz der Mittelkürzung weiterhin möglich bleiben.

