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Symbolbild einer CO2-Pipeline
Symbolbild: Kreisstadt Mettmann / KI

Stellungnahme der Kreisstadt Mettmann zur geplanten CO₂-Pipeline

Pressemeldung vom 31. August 2026
 

Die Kreisstadt Mettmann begleitet die Planungen der Open Grid Europe GmbH (OGE) für eine CO₂-Transportleitung im Rahmen des „Delta Rhine Corridor“ weiterhin kritisch, konstruktiv und mit besonderem Blick auf die Interessen und die Sicherheit der betroffenen Bevölkerung.

Wir erkennen an, dass der Umgang mit unvermeidbaren CO₂-Emissionen aus industriellen Prozessen eine wichtige Aufgabe auf dem Weg zu einer klimaneutralen Industrie ist. Eine leistungsfähige Transportinfrastruktur kann dabei künftig eine Rolle spielen. Diese grundsätzliche Zielsetzung bedeutet jedoch nicht, dass jede konkrete Trassenführung und jede technische Ausgestaltung ohne Weiteres akzeptiert werden kann.

Gerade bei einer neuen Infrastruktur dieser Größenordnung müssen aus Sicht der Kreisstadt Mettmann Sicherheit, Vorsorge und der Schutz der Bevölkerung an erster Stelle stehen.

Sicherheit muss nachvollziehbar belegt werden

CO₂ ist nicht brennbar. Bei einem unkontrollierten Austritt können hohe Konzentrationen dennoch erhebliche Gefahren für Menschen und Tiere verursachen. Aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften kann sich austretendes CO₂ insbesondere in tiefer gelegenen Bereichen sammeln.

Deshalb müssen mögliche Störfälle, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und insbesondere deren Auswirkungen auf die Umgebung bereits bei der Wahl des Trassenkorridors umfassend berücksichtigt werden.

Für die Kreisstadt Mettmann ist dabei entscheidend, dass Sicherheitsfragen nicht erst auf einer späteren Planungsstufe betrachtet werden. Bereits bei der Auswahl einer Trasse muss erkennbar sein, welche Abstände zu Wohnbebauung und anderen besonders sensiblen Nutzungen erforderlich sind und wie diese dauerhaft gewährleistet werden können.
Wo unterschiedliche Trassenführungen möglich sind, muss aus unserer Sicht grundsätzlich der Variante der Vorzug gegeben werden, die Risiken für Menschen und Siedlungsbereiche möglichst weitgehend vermeidet.

Verdichtungsraum verlangt besondere Sorgfalt

Der Kreis Mettmann gehört zu den dicht besiedelten Räumen Nordrhein-Westfalens. Wohngebiete, Verkehrswege, technische Infrastruktur, Natur- und Landschaftsschutz, landwirtschaftliche Flächen und Erholungsräume liegen hier eng beieinander.

Eine zusätzliche überregionale Leitungstrasse kann deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Neben den Sicherheitsfragen sind insbesondere bestehende und geplante Siedlungsbereiche, Straßen und Wege, Leitungs- und Kanalinfrastruktur, Gewässer, Natur- und Landschaftsschutz sowie die langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen zu berücksichtigen.

Das in der Infrastrukturplanung grundsätzlich sinnvolle Prinzip der Bündelung von Leitungstrassen darf dabei nicht dazu führen, dass bereits stark belastete Räume immer weitere Infrastruktur aufnehmen müssen, ohne die kumulativen Auswirkungen angemessen zu betrachten.

Alternativen müssen ernsthaft untersucht werden

Die Kreisstadt Mettmann erwartet deshalb eine offene und nachvollziehbare Alternativenprüfung.

Es muss transparent dargestellt werden, weshalb bestimmte Korridore ausgewählt, andere verworfen und welche Kriterien dabei wie gewichtet wurden. Dies gilt insbesondere dann, wenn alternative Trassen größere Abstände zu Siedlungsbereichen ermöglichen oder andere Schutzgüter weniger beeinträchtigen könnten.

Eine frühzeitige Festlegung auf einen bestimmten Korridor wäre aus unserer Sicht nicht sachgerecht. Die Raumverträglichkeitsprüfung muss gerade dazu dienen, unterschiedliche Möglichkeiten ergebnisoffen miteinander zu vergleichen.

Fragen der technischen Sicherheit müssen geklärt sein

Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die technische Auslegung der Leitung. Über den Delta Rhine Corridor sollen perspektivisch CO₂-Ströme unterschiedlicher industrieller Herkunft transportiert werden.

Für die Kreisstadt Mettmann muss nachvollziehbar und belastbar dargelegt werden, welche Anforderungen sich daraus für Material, Druckführung, Korrosionsschutz, Überwachung und Betrieb der Leitung ergeben und welche technischen Standards hierfür zugrunde gelegt werden.

Ebenso wichtig sind überzeugende Konzepte für den Havariefall: Wie wird ein Leck erkannt? Wie schnell können einzelne Leitungsabschnitte abgesperrt werden? Welche Mengen können bis dahin austreten? Welche Bereiche könnten betroffen sein? Wie werden Feuerwehr und Rettungsdienste vorbereitet? Welche Warn- und Informationssysteme stehen für die Bevölkerung zur Verfügung?

Diese Fragen sind keine Randthemen. Sie gehören für uns zu den zentralen Voraussetzungen für die Beurteilung des Vorhabens.

Information und Beteiligung der Bevölkerung

Die Informationsveranstaltung der OGE am 24. August 2026 in Langenfeld war deshalb ein wichtiger Schritt, um das Vorhaben öffentlich zu erläutern und Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit für unmittelbare Fragen an den Vorhabenträger zu geben.

Aus Sicht der Kreisstadt Mettmann darf Bürgerinformation jedoch keine einmalige Veranstaltung bleiben. Mit zunehmender Konkretisierung der Planung müssen auch die Informationen konkreter werden.

Menschen, die möglicherweise in der Nähe einer künftigen Trasse leben, haben einen berechtigten Anspruch darauf zu erfahren, wo die Leitung verlaufen könnte, welche Risiken untersucht werden, welche Schutzmaßnahmen vorgesehen sind und welche Auswirkungen sich für ihr unmittelbares Lebensumfeld ergeben können.

Die Kreisstadt Mettmann wird deshalb darauf achten, dass relevante neue Erkenntnisse transparent kommuniziert werden und die Belange der Bürgerinnen und Bürger in den weiteren Planungsprozess einfließen.

Kritisch – aber konstruktiv

Die Kreisstadt Mettmann lehnt Infrastrukturprojekte nicht allein deshalb ab, weil mit ihnen Veränderungen oder Belastungen verbunden sind. Auch beim Delta Rhine Corridor werden wir uns deshalb konstruktiv in das weitere Verfahren einbringen.

Konstruktive Begleitung bedeutet aber ebenso, berechtigte Bedenken klar zu benennen und belastbare Antworten einzufordern.

Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen aus Sicht der Kreisstadt Mettmann weiterhin erhebliche Fragen insbesondere hinsichtlich der konkreten Trassenführung, der Abstände zu Siedlungsbereichen, der technischen Sicherheitsstandards, möglicher Havariefolgen sowie der Auswirkungen auf Natur, Landschaft und kommunale Entwicklungsmöglichkeiten.
Solange diese Fragen nicht überzeugend beantwortet sind, kann die Kreisstadt Mettmann einer Trassenführung, von der das Stadtgebiet oder seine Bevölkerung betroffen wären, nicht vorbehaltlos zustimmen.

Eine Vorfestlegung auf weitere rechtliche Schritte ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Entscheidend ist zunächst, dass das weitere Planungs- und Genehmigungsverfahren transparent, ergebnisoffen und unter konsequenter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Bevölkerung durchgeführt wird.

Unser Maßstab ist dabei klar: Die Transformation der Industrie und der Schutz des Klimas sind wichtige Ziele. Sie dürfen aber nicht gegen die Sicherheit der Menschen ausgespielt werden. Eine CO₂-Infrastruktur kann nur dann Akzeptanz finden, wenn nachvollziehbar