Gesellschaft für Wirtschaftsförderung in Mettmann mbH (GfW)

Foto: Luftbild vom Gewerbegebiet Mettmann-Ost

Was ist die Gesellschaft zur Wirtschaftsförderung (GfW)?

Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung in Mettmann mit beschränkter Haftung (kurz: GfW) ist eine von der Stadt Mettmann gegründete GmbH und als solches ein sogenanntes „öffentliches Unternehmen“.

Die GmbH als Rechtsform ist nichts Ungewöhnliches. Tatsache ist, dass die GmbH-Rechtsform die häufigste gewählte Rechtsform eines öffentlichen Unternehmens ist.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die GfW?

Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW), speziell die Vorschriften §§ 107 ff. GO NRW (mit Verweisen auf das Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz – HGrG).

Daneben gelten die Regelungen des GmbHG, woraus sich auch Verweisungen auf das AktG und das HGB ergeben.

Der Gesellschaftsvertrag

Welche Rahmendaten hat die GfW?

Alleinige Gesellschafterin (= „Eigentümer“) der GfW Mettmann ist die Stadt Mettmann. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der HRB 12588 beim AG Wuppertal eingetragen.

Das Stammkapital der GmbH beträgt 26.000 EUR.

Die Gesellschaft wurde 1963 gegründet.

 

Wer vertritt die GfW?

Die Geschäftsführer der GfW sind André Bär, Veronika Traumann und Stephan Reichstein. Gerichtlich und außergerichtlich wird die Gesellschaft durch jeweils zwei Geschäftsführer vertreten.

Ihre Aufgabe ist primär die Abwicklung des Tagesgeschäftes und Organisatorisches der GmbH. Strategische Entscheidungen wie Satzungsänderungen, An- oder Verkäufe werden im Aufsichtsrat entschieden.

Die Geschäftsführung agiert unentgeltlich. Im Aufsichtsrat haben die Geschäftsführer kein Stimmrecht.“


Welche satzungsgemäßen Ziele verfolgt die GfW?

Die GfW Mettmann hat die Aufgabe, zur nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung der Kreisstadt Mettmann unter Berücksichtigung von fünf Oberzielen beizutragen:

  • Förderung von Wirtschaft, Innovation und Arbeitsmarkt
  • Verbesserung von Standortfaktoren
  • Stadtentwicklung und Städtebau
  • Verbesserung des Angebotes von Arbeits- und Wohnraum
  • Umwelt- und Klimaschutz

Die Erzielung von Gewinnen ist kein primäres Ziel der GfW.

 

Wer kontrolliert und wer prüft die GfW?

Eine anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt den jeweiligen Jahresabschluss. Entsprechende Standards der Wirtschaftsprüfung werden dabei selbstverständlich eingehalten.

Zur Kontrolle der GfW und für wesentliche Beschlussfassungen gibt es einen Aufsichtsrat. Diesem gehören 13 Mitglieder des Rates und ein Vertreter der Stadt Mettmann an. Diese Mitglieder werden für die jeweils laufende Wahlzeit des Rates im spiegelbildlichen Verhältnis zu den Ratsmehrheiten gewählt. 

Der Vorsitz des Aufsichtsrates wird innerhalb des Gremiums gewählt. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Herr Dr. Wolf Wagner (CDU).

Der Aufsichtsrat ist dabei nicht nur Kontrollorgan, sondern hat auch eigene Beschlussfassungsthemen: Der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz, die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen, die Übernahme von Bürgschaften, die Aufnahme von Darlehen sowie der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen.

Der Aufsichtsrat hat umfassende Informationsrechte gegenüber der Geschäftsführung. Die Tätigkeit als Aufsichtsrat ist nicht-öffentlich und unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.“

 

Arbeitet der Aufsichtsrat der GfW weisungsfrei?

Nein. Der Aufsichtsrat ist – schon über die Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 2 GO NRW – an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Der Aufsichtsrat hat die Interessen der Stadt Mettmann zu verfolgen. 

Aus diesem Grund werden Aufsichtsratsmitglieder für Ihre Tätigkeit auch nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Handeln haftbar gemacht.


 

Anschrift und Kontakt

Gesellschaft für Wirtschaftsförderung in Mettmann mbH
Neanderstr. 85, 40822 Mettmann

Tel.: 02104 / 980-123
Fax: 02104 / 980-715

E-Mail: gfw@mettmann.de

Geschäftsführung

  • Bürgermeister André Bär (Geschäftsführer)
  • Kämmerin Veronika Traumann (Geschäftsführerin)
  • Wirtschaftsförderer Stephan Reichstein (stv. Geschäftsführer)

Mitglieder des Aufsichtsrates

  • Dr. Wolf Wagner (CDU / Aufsichtsratsvorsitzender)
  • Frank Eichler (FDP, stv. Aufsichtsratsvorsitzender)
  • Christian Caspar (CDU)
  • Heinz Tullius (CDU)
  • Marc-Alexander Seegers (FDP)
  • Volker Klein (M.U.T.)
  • Ronald Schäfer (M.U.T.)
  • Martin André (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Heike Linnert (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Florian Peters (SPD)
  • Heribert Klein (SPD)
  • Günter Pollmann (AfD)
  • Axel Ellsiepen (ZSM)
  • Tobias Janseps (Technischer Beigeordneter und Vertreter der Gemeinde)