In der Angelegenheit zur Traglufthalle auf dem Gelände „Auf dem Pfennig“ hat am heutigen Dienstag ein Termin im Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht Wuppertal stattgefunden. In der nicht-öffentlichen Sitzung wurde der vom Gericht bestellte Sachverständige zu seinem Gutachten sowie einem Ergänzungsgutachten befragt.
Im Fokus standen Fragen zur Nutzbarkeit der Halle bei Hitze, Kälte und Lärmbelastung. Der heutige Termin bildet jedoch nur einen Ausschnitt eines umfangreichen Verfahrens. Weitere rechtliche und tatsächliche Fragen – etwa zur Vertragsauslegung, Nutzungstauglichkeit der Halle und möglichen Ansprüchen – sind noch offen.
Die Stadt Mettmann hält an ihrer Auffassung fest, dass die Halle für den ursprünglich vereinbarten Zweck – eine ganzjährige Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete– nicht geeignet war. Sollte sich dies bestätigen, sieht die Stadt einen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Diese Frage bedarf einer tiefergehenden juristischen Klärung und kann nur in einem späteren Hauptverfahren abschließend erörtert werden.
Dr. Richard Bley, Justiziar der Stadt Mettmann, erklärt: „Es handelt sich um ein laufendes Verfahren mit zahlreichen offenen Detailfragen. Der heutige Termin war ein Schritt davon, aber keineswegs eine abschließende Bewertung oder eine Entscheidung des Gerichts. Wir bleiben bei unserer Einschätzung, dass die Halle für die vertraglich vorgesehene Nutzung ungeeignet war. Die nächsten Verfahrensschritte werden nun folgen.“

