Stand: 01.01.2026
Grundsteuer-/ Gewerbesteuer-Hebesätze
| Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) | 499 % |
| Grundsteuer B (übrige Grundstücke) | 932 % |
| Gewerbesteuer | 510 % |
Straßenreinigungsgebühren
| a) für Fußgängerzonen oder Anliegerstraßen je Frontmeter | 5,43 € |
| b) für Straßen mit innerörtlichem Verkehr je Frontmeter | 4,62 € |
| c) für Straßen mit überörtlichem Verkehr je Frontmeter | 3,26 € |
Bei mehrfacher Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Bei 14-täglicher Reinigung verringert sich der Gebührensatz auf 65 % der entsprechenden Gebühr.
Abfallbeseitigungsgebühren
Restmülltonnen
| 40 l | 135,24 € |
| 60 l | 202,80 € |
| 80 l | 270,36 € |
| 120 l | 405,60 € |
| 240 l | 811,08 € |
Einzelpreis pro Abfallsack: 6,00 € (im Bürgerservice des Rathauses erhältlich)
Bio-/Papiertonnen: kostenlos
Eigenkompostierer (alle Grünabfälle werden auf dem eigenen Grundstück kompostiert) erhalten auf schriftlichen Antrag einen Gebührenabschlag in Höhe von 19,20 € jährlich.
Großraumbehälterabfuhr / Containerabfuhr
| 660 l | 1.437,12 € |
| 770 l | 1.676,64 € |
| 1.100 l bei 14-tägiger Abfuhr | 2.395,32 € |
| 1.100 l bei wöchentlicher Abfuhr | 4.790,52 € |
| 1.100 l bei 2 Abfuhren pro Woche | 9.581,04 € |
| 1.100 l bei 4-wöchentlicher Abfuhr | 1.197,60 € |
Kanalbenutzungsgebühren
Schmutzwassergebühr
| a) für die beitragspflichtigen Abwassermengen (Bergisch-Rheinischer Wasserverband) | 2,30 € je cbm |
| b) für die restlichen Abwassermengen | 4,04 € je cbm |
Bemessungsgrundlage ist der Frischwasserverbrauch der letzten jährlichen Ableseperiode
(siehe Rechnung der Stadtwerke Düsseldorf).
Bei Einbau eines Gartenwasserzählers, der von der Stadtentwässerung nach der Installation abgelesen werden muss, können die nachweislich für die Gartenbewässerung verbrauchten Frischwassermengen abgezogen werden.
Gebühr für Niederschlagswasser
| ab 01.01.2026 | 1,37 € je qm |
Hundesteuer
| a) wenn nur ein Hund gehalten wird | 130,00 € |
| b) wenn zwei Hunde gehalten werden, je Hund | 160,00 € |
| c) wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund | 180,00 € |
| d) ein oder mehrere gefährliche Hunde gehalten werden , je Hund | 970,00 € |
Vergnügungssteuer
Tanzveranstaltungen: nach der Größe des benutzten Raumes je angefangene zehn Quadratmeter = 1,00 €. Bei Veranstaltungen, die über 1 Uhr nachts hinausgehen, erhöht sich die Steuer für jede angefangene Stunde um 25 v.H.
Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten je Apparat und angefangenen Kalendermonat:
| mit Gewinnmöglichkeit: | ohne Gewinnmöglichkeit: | |
| a) in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen | 15% des Einspielergebnisses | 70,00 € |
| b) in Gastwirtschaften und sonstigen Orten | 15% des Einspielergebnisses | 30,00 € |
Apparate, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben: 1.000,00 €.
Ansprechpartner
Bei Fragen zu den Gemeindesteuern und Abgaben wenden Sie sich bitte an die Steuerabteilung der Stadt Mettmann.
