Der Kommunalwahlausschuss der Kreisstadt Mettmann hat in seiner Sitzung am 26. November 2024 das Wahlgebiet zur Kommunalwahl 2025 aufgrund § 4 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) in 19 Wahlbezirke eingeteilt. Diese Einteilung wird durch Aushang im Rathaus (vereinfachte Bekanntmachung nach § 6 KWahlG i.V.m § 83 Abs. 4 Kommunalwahlordnung NRW) noch bis 17. Januar 2025 öffentlich bekannt gemacht. Die Einteilung des Wahlgebietes kann zudem hier eingesehen werden.

