Schild: Wahllokal
Symbolfoto: geralt / pixabay

Einteilung des Wahlgebietes zur Kommunalwahl 2025

Pressemeldung vom 2. Januar 2025
 

Der Kommunalwahlausschuss der Kreisstadt Mettmann hat in seiner Sitzung am 26. November 2024 das Wahlgebiet zur Kommunalwahl 2025 aufgrund § 4 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) in 19 Wahlbezirke eingeteilt. Diese Einteilung wird durch Aushang im Rathaus (vereinfachte Bekanntmachung nach § 6 KWahlG i.V.m § 83 Abs. 4 Kommunalwahlordnung NRW) noch bis 17. Januar 2025 öffentlich bekannt gemacht. Die Einteilung des Wahlgebietes kann zudem hier eingesehen werden.