Wahlunterlagen

Infos für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Pressemeldung vom 10. September 2025
 

Am Sonntag ist in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahl. Viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen dabei auch in Mettmann zum ersten Mal. Damit sich niemand vor seinem Gang ins Wahllokal unsicher oder nicht ausreichend informiert fühlt, fasst die Stadt die Aufgaben der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer folgend noch einmal zusammen, im Nachgang an die Wahlhelferschulungen. Zudem werden Checklisten und Beispiele für Briefwahl- und Wahlvorstände bereitgestellt.

  1. Beispiel Schnellmeldung Briefwahl
  2. Beispiel Schnellmeldung
  3. Beispiel Wahlniederschrift Briefwahl
  4. Beispiel Wahlniederschrift
  5. Checkliste Briefwahlvorstand
  6. Checkliste Wahlvorstand
  7. Wahlhelferschulung Integrationsrat
  8. Wahlniederschrift Integrationsratswahl
  9. Schulung Wahlvorsteher Kommunalwahl 2025
  10. Schulung Wahlvorsteher Kommunalwahl 2025 Briefwahl

Welche Aufgaben gibt es?

Am Wahltag wird jedes Mitglied des Wahlvorstands bei der Durchführung der Wahl im Wahllokal eingesetzt. Zu den Aufgaben zählen:

  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses

Was müssen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beachten?

  • Das Amt muss unparteiisch wahrgenommen werden, z.B. dürfen keine sichtbaren Zeichen getragen werden, die auf eine politische Überzeugung hinweisen.
  • Verschwiegenheit: Über Angelegenheiten, die bei der amtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind, ist Stillschweigen zu bewahren.

Wie ist der typische Ablauf?

Alle Wahlhelfenden treffen sich vor der Öffnung der Wahllokale mit den anderen um 7.30 Uhr im Wahllokal ihres Bezirks. Die Dienstzeit wird immer in 2 Schichten aufgeteilt. Das bedeutet: eine Hälfte der Helferinnen und Helfer bleibt bis mittags im Wahllokal, die andere Hälfte und kommt dann mittags um 13 Uhr zur Ablösung zurück. Erst abends, etwa 30 Minuten vor Ende der Wahlzeit – um 18:00 Uhr – tritt wieder der gesamte Wahlvorstand zusammen.

Während der Öffnungszeiten der Wahllokale kümmern sich Wahlhelfende um die oben genannten Aufgaben, wie z.B. die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sowie Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Wahlberechtigungen und gegebenenfalls Wahlscheine der Bürgerinnen und Bürger werden überprüft und die insgesamt fünf Stimmzettel ausgegeben. Weiter wird die Teilnahme im Wählerverzeichnis vermerkt, die Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels wird freigegeben. Wählerinnen und Wählern mit Behinderung wird bestmöglich geholfen, ihre Stimme im Wahllokal wahrzunehmen.

 

Für weitere Fragen steht die Wahlleitung bereit:

Herr Dr. Bley
Telefon: 02104 / 980-108

Frau Kriening
Telefon: 02104/ 980 – 152

E-Mail: wahlhelfer@mettmann.de