Briefwahlbüro im Ratssaal
Am Sonntag ist Kommunalwahl. (Foto: Kreisstadt Mettmann)

Kommunalwahl: Wie läuft der Wahltag ab?

Pressemeldung vom 11. September 2025
 

Am kommenden Sonntag, 14. September 2025 ist Kommunalwahl. Mettmann wählt dann nicht nur Bürgermeisterin oder Bürgermeister und Gemeinderat, sondern auch Landrätin oder Landrat sowie eine Kandidatin oder Kandidaten für den Kreistag. Und den Integrationsrat.

Da die Wahl in der Regel nur alle fünf Jahre stattfindet und Routinen dementsprechend selten sind, wird folgend für Bürgerinnen und Bürger einmal der Ablauf skizziert.

Wer sich für die Briefwahl entscheidet, sollte seine Unterlagen noch am Mittwoch, 10. September, auf den Postweg gebracht haben. Beantragt werden können die Briefwahlunterlagen noch bis Freitag. In diesem Fall müssen die Unterlagen aber persönlich im Rathaus abgeholt werden.

In absoluten Ausnahmefällen, wenn bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, ist das Rathaus für das Abholen der Briefwahlunterlagen auch am Samstag, 13. September 2025 noch von 8-12 Uhr geöffnet. Die roten Briefwahlumschläge können noch bis Sonntag um 16 Uhr persönlich im Rathaus abgegeben oder in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen werden.

Bürgerinnen und Bürger brauchen nicht zwingend ihre Wahlbenachrichtigung, um zu am Sonntag im Wahllokal zu wählen. Die Vorlage des Ausweises genügt.

Auch wer Mitglied einer politischen Partei ist, darf Wahlhelferin oder Wahlhelfer sein – auch Wahlvorstand. Allerdings nicht im Wahllokal des Bezirks, für den sie oder er kandidiert.

7.500 Anträge auf Briefwahl wurden bis Mittwochnachmittag bei der Stadt gestellt. Wahlberechtigt sind in Mettmann insgesamt 30.607 Bürgerinnen und Bürger.

Ablauf am Wahltag

Im Wahllokal

  1. Öffnung: Um 8 Uhr öffnen die Wahllokale, die Wahlvorstände sind vollständig besetzt.
  2. Identifikation: Wählende zeigen Wahlbenachrichtigung und Ausweis vor.
  3. Prüfung: Abgleich mit dem Wählerverzeichnis, Bestätigung durch Wahlhelfende.
  4. Stimmabgabe: Ausgabe der insgesamt fünf Stimmzettel
    1. Landrat
    2. Kreistag
    3. Bürgermeister_in
    4. Gemeinderat
    5. Ggfs. Integrationsrat
      –> unbeobachtetes Ausfüllen in der Wahlkabine.
  5. Abgabe: Gefalteter Stimmzettel wird in die Wahlurne eingeworfen.
  6. Schließung: Um 18 Uhr schließen die Wahllokale. Wer in der Schlange steht, darf noch wählen.
  7. Auszählung: Öffentlich, sofort nach Schließung. Ergebnis wird an die Stadtwahlleitung übermittelt.

Bei Briefwahl

  1. Beantragung: Möglich bis 12. September 2025, persönlich oder per Post.
  2. Unterlagen: Wählerinnen und Wähler erhalten fünf Stimmzettel, Umschläge und Wahlscheine.
  3. Ausfüllen Zuhause: Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag, diese in den roten Wahlbriefumschlag mit Wahlschein. Per Post versenden (der sicherste Weg für einen pünktlichen Eingang ist die Abgabe der Unterlagen im Wahlbüro im Rathaus oder im Hausbriefkasten des Rathauses)
    Briefwahlbüro: Mit dem Wahlschein können Bürgerinnen und Bürger auch vor Sonntag im Briefwahlbüro im Rathaus bis zum 12. September 2025 um 15 Uhr wählen gehen.
  4. Abgabe: Entweder per Post rechtzeitig einsenden oder direkt bei der Stadt abgeben. Bis um 16 Uhr können am Wahltag selbst noch Unterlagen für die Briefwahl eingeworfen werden.
  5. Im Briefwahllokal: Die bei der Stadt eingegangenen Briefwahlumschläge werden im Rathaus sortiert und in Wahlurnen in die jeweiligen Wahllokale (einzelne Räume innerhalb des KHGs, die als Briefwahllokale fungieren) gebracht.
  6. Prüfung am Wahltag: Der Briefwahlvorstand stellt den ordnungsgemäßen Zustand der Wahlurne fest und notiert die Anzahl der Wahlbriefe.
  7. Auszählung: Die Stimmzettelumschläge werden von den Wahlscheinen getrennt, dann wird wie im Wahllokal ab 18 Uhr ausgezählt – ebenfalls öffentlich.