Auf öffentlichen Spielplätzen, Bolzplätzen und ausgewiesenen Spielwiesen sind Hunde grundsätzlich nicht erlaubt. Entsprechende Hinweisschilder weisen auf diese Regelung hin. Sie dient dem Schutz der Kinder sowie der Sauberkeit und Sicherheit der Anlagen. Die Stadt bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Rücksichtnahme auf den Spiel- und Freizeitflächen sowie den Friedhöfen.
Sollten Spiel- oder Freizeitflächen ausnahmsweise lediglich durchquert werden, bittet die Stadt darum, Hunde stets an der kurzen Leine zu führen. Darüber hinaus wird eindringlich darum gebeten, Hinterlassenschaften der Tiere umgehend zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Auch auf den städtischen Friedhöfen sind Hunde willkommen, müssen jedoch jederzeit angeleint sein. Aus Respekt vor den Verstorbenen und deren Angehörigen bittet die Stadt darum, Hunde nicht über Grabstätten laufen zu lassen und auch auf den Friedhöfen Hinterlassenschaften unverzüglich zu entfernen.
Leider kommt es immer wieder zu Verunreinigungen auf Spiel- und Freizeitflächen sowie vereinzelt auch auf den Friedhöfen. Diese stellen insbesondere für spielende Kinder ein Hygiene- und Gesundheitsrisiko dar und beeinträchtigen zugleich die würdevolle Atmosphäre der Friedhöfe.
Mit einem verantwortungsvollen Umgang können alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer dazu beitragen, dass Spielplätze, Freizeitflächen und Friedhöfe saubere, sichere und respektvolle Orte für alle bleiben.
Die Stadtverwaltung bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihr rücksichtsvolles Verhalten hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

