Eine junge und eine alte Frau
Symbolfoto: TaniaVdB / Pixabay

Nachbarschaftshilfe im Rahmen der Pflegeversicherung

Pressemeldung vom 16. Januar 2025
 

„Sie haben einen Pflegegrad und möchten sich über das Thema Nachbarschaftshilfe informieren?“ „Sie helfen Ihrer pflegebedürftigen Nachbarin oder ihrem Nachbarn regelmäßig beim Einkaufen?“ „Oder Sie unterstützen einen Bekannten mit Pflegegrad bei Terminen, wie zum Beispiel Arztbesuchen oder Behördengängen?“

Dann ist die Informationsveranstaltung zur Nachbarschaftshilfe genau das Richtige, denn die Pflegeversicherung gewährt Pflegebedürftigen einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser kann im Wege der Kostenerstattung unter anderem für Leistungen der anerkannten Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden.

Damit sich Pflegebedürftige die Aufwandsentschädigung von ihrer Versicherung rückerstatten lassen können, gilt Folgendes: Helfende benötigen entweder einen Pflegekurs oder müssen bestätigen, dass sie das Informationsangebot des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennen.

Am Dienstag, 11. Februar, hält das Regionalbüro um 10 Uhr einen Vortrag für alle Interessierten. Es gibt grundlegende Informationen und erforderliche Unterlagen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zu klären. Ort der Veranstaltung ist das Caritas-Netzwerk Mettmann im Haus der Begegnung, Vogelskamp 120. Eine Anmeldung ist erforderlich, bei Anita Hungele, Telefon 02104 / 22761, oder per E-Mail an netzwerk-mettmann@caritas-mettmann.de.