Mettmann soll einen Antrag auf Übernahme eines Teils der Altschulden beim Land Nordrhein-Westfalen stellen. Einstimmig hat die Politik im Haupt- und Finanzausschusses am 30. September die Empfehlung ausgesprochen, dass der Rat die Bürgermeisterin in der heutigen Sitzung beauftragen soll, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Im Gesetz ist festgelegt, dass der Rat dies nach einer Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss entscheiden muss. Die Vorbereitungen dazu wurden von der Verwaltung bereits getroffen, wofür sie von der Politik ein dickes Lob erhielt.
Wie hoch die Entlastung für Mettmann ausfallen wird, hängt von der anerkannten Liquiditätskreditverschuldung der Stadt, der anderen Kommunen sowie dem tatsächlichen Entschuldungssatz ab, der wiederum von der Anzahl der gestellten Anträge abhängt. Auf Basis derzeitiger Informationen und einer ersten vorsichtigen Hochrechnung könnte die Entlastung für die Stadt bei rund 24 Millionen Euro liegen, so Kämmerin Veronika Traumann.
Genaue Daten werden erst nach Abschluss der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer feststehen. Die Höhe der bereinigten Liquiditätskredite zum 31. Dezember 2023 muss im Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt werden. Die Berechnung des Entschuldungssatzes erfolgt durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Alle nordrhein-westfälischen Städte, Gemeinden und Kreise, die Liquiditätskredite von mehr als 100 Euro pro Einwohnerin/Einwohner in ihren Bilanzen haben und ihre Verschuldung nicht aus eigener Kraft abbauen können, können an der Altschuldenlösung teilnehmen.
Mit Hilfe dieser Lösung sollen Kommunen ihre verbleibenden Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung wieder steuern und selbstständig zurückführen können. Eine derartige Teilentschuldung wäre nicht unmittelbar ergebnisrelevant, sondern würde einmalig die Allgemeine Rücklage und damit die Höhe des Eigenkapitals der Stadt verändern. Letzteres hat sowohl gegenüber Banken als auch haushaltsrechtlich eine hohe Steuerungsrelevanz. Mittelbar würde eine Teilentschuldung im laufenden Haushalt eine gewisse Abmilderung beim Zinsaufwand bewirken.
Mettmann ist gemäß den Voraussetzungen des Altschuldenentlastungsgesetzes antragsberechtigt, da die Pro-Kopf-Verschuldung aus Liquiditätskrediten deutlich über 100 Euro liegt. Nach einer ersten vorläufigen Ermittlung ist für die Stadt eine Pro-Kopf-Verschuldung im Bereich der Liquiditätskreditverschuldung von rund 1.585 Euro je Einwohner / Einwohnerin auszugehen.
Für einen Antrag zur Teilnahme am Entschuldungsprogramm muss ein positiver Beschluss des Rates zur Teilnahme an der Altschuldenlösung vorliegen wie auch der festgestellte Jahresabschluss 2023 und der Prüfbericht eines beauftragten Wirtschaftsprüfers.

