Mettmann hat am gestrigen Sonntag gewählt – und entschieden: um das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters kommt es am 28. September zur Stichwahl zwischen Amtsinhaberin Sandra Pietschmann und André Bär. Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger jetzt, ihre Wahlunterlagen zu beantragen?
Wer am 28. September in seinem Wahllokal wählen geht, muss bis dahin gar nicht aktiv werden. Eine Wahlbenachrichtigung kann mitgebracht werden, das Vorzeigen des Personalausweises reicht aber aus. Geöffnet sind alle Wahllokale am Stichwahltag wieder von 8-18 Uhr.
Hinsichtlich Briefwahl ist etwas Tempo geboten, schließlich findet die Wahl bereits in knapp zwei Wochen statt. Briefwahlunterlagen können ab sofort über folgenden Link beantragt werden.
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen hat, aber Briefwahl beantragen möchte, erfährt seinen ‚Wahlbezirk‘ sowie seine ‚Nr. im Wählerverzeichnis‘ über das Wahlamt: 02104 – 980 555.
Das Briefwahlbüro öffnet ab Donnerstag, 18. September, wieder seine Pforten und kann ab dann wie folgt im 2. Obergeschoss des Rathauses besucht werden:
- Donnerstag: 8-12 & 13.30-18 Uhr
- Freitag: 8-12 Uhr
- Samstag: 9-12 Uhr
- Montag: 8-12 & 13.30-16 Uhr
- Dienstag: 8-12 & 13.30-16 Uhr
- Mittwoch: 8-12 Uhr
- Donnerstag: 8-12 & 13.30-18 Uhr
- Freitag: 8-12 Uhr & 13.30-15 Uhr
Wer sich für die Briefwahl entscheidet, sollte seinen Stimmzettel samt Umschlag bis spätestens Mittwoch, 24. September, postalisch versendet haben. Am Tag der Wahl können noch nicht abgesendete Briefwahlunterlagen persönlich noch bis 16 Uhr im Rathaus abgegeben werden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt zur Verfügung, das Bürgerinnen und Bürger über wahlen@mettmann.de oder 02104 – 980 152 erreichen.


