Konzert des Events Klang.Räume.Oberstadt.
Am 12. September feiert das einzigartige Festival "Klang.Räume. Oberstadt" zehnjähriges Bestehen. Die Organisatoren könnten sich auch für den Kultur-Scheck bewerben. (Archivfoto: Bodo Herlyn)

Vereine und Initiativen können sich für den Kultur-Scheck des Landes bewerben

Pressemeldung vom 6. Juli 2026
 

Der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer ruft gemeinnützige Veranstalter in Velbert, Wülfrath und Mettmann dazu auf, sich ab sofort um die neuen Kultur-Schecks des Landes zu bewerben. Mit diesem Förderprogramm stellt die Landesregierung insgesamt 500.000 Euro bereit, um bis zu 1.000 Kulturprojekte im ländlichen Raum mit jeweils 500 Euro zu unterstützen.

Die Kultur-Schecks richten sich an gemeinnützige Veranstalter, die mit ihren Projekten das kulturelle Leben vor Ort stärken. Gefördert werden öffentlich zugängliche Veranstaltungen mit mindestens 500 Euro förderfähigen Ausgaben: darunter Konzerte, Lesungen, Theater- und Tanzaufführungen, Filmvorführungen, Festivals oder mobile Kulturangebote. Die Mittel können unter anderem für Künstlerhonorare, Technik, Raummieten, Organisation oder Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden.

Der Antrag wird erst nach Durchführung der Veranstaltung gestellt und erfolgt vollständig digital über das „Kultur.Web“ (https://www.kultur.web.nrw.de/auth/login) der Bezirksregierung Arnsberg. Die Förderung kann für Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2026 beantragt werden.