Mitarbeiterin
Anna Surrey – Telefon: 02104 / 980-470
Anschrift
Stadtverwaltung Mettmann
– Verfahrenslotsin –
Neanderstr. 85
40822 Mettmann
Beratung für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung
Die Verfahrenslotsin berät unabhängig von möglichen Leistungserbringern.
Kinder und Jugendliche, junge Volljährige bis 27 Jahre sowie ihre Familien oder Angehörigen mit einer (drohenden) Behinderung stehen in ihrem Alltag oftmals vor Herausforderungen, um ihre Ziele trotz einer Behinderung zu erreichen. In unserer Stadt sowie im Kreis Mettmann gibt es ein gutes Netzwerk unterschiedlicher Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe. Die vielen verschiedenen Zuständigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen des deutschen Sozialleistungssystems sind schwer fassbar. Die möglichen Unterstützungsleitungen sollen den Bürgerinnen und Bürgern in diesen besonderen Lagen mittels des Verfahrenslotsen greifbarer werden. Denn es ist zum Teil schwierig, den richtigen Ansprechpartner und den direkten Weg zur Antragstellung zu finden.
Fragen auf diesem Weg können Sie gerne mit der Verfahrenslotsin besprechen, etwa:
- Welche Hilfe steht mir bzw. meinem Kind zu?
- Wo und wie kann ich diese beantragen?
- Welche Hilfen über Eingliederungshilfen hinaus gibt es im Kreis Mettmann?
Die Verfahrenslotsin berät telefonisch oder gerne auch in einem persönlichen Gespräch vor Ort. Es findet keine Rechtsberatung statt und es werden auch keine Anträge nach § 35a SGB VIII angenommen.
Zusätzliche Informationen
- IRESA Institut mit Infos für Angehörigen von behinderten Kindern
- LVR Broschüre
- Informationen der Bundesregierung zum Verfahrenslotsen
- BTHG Seite des LVR
Informationen und Anträge zur Eingliederungsleistung
- Kreis Mettmann
- Informationen und Anträge zu Eingliederungshilfe LVR
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

