Die gegen Bürgermeister André Bär und die Stadtverwaltung erhobenen Vorwürfe, wonach Millionenbeträge der Stadt an einen ambulanten Jugendhilfeträger für besondere pädagogische Erziehungshilfen geflossen und über Umwege an ein insolventes Unternehmen in Rheinland-Pfalz weitergeleitet worden sein sollen, haben sich als haltlos erwiesen.
Ein Bürger hatte Ende des vergangenen Jahres öffentlich behauptet, die Stadt habe über Jahre hinweg erhebliche finanzielle Mittel für pädagogische Erziehungshilfen bereitgestellt, die letztlich einem inzwischen insolventen Unternehmen in Rheinland-Pfalz zugutegekommen seien. In diesem Zusammenhang forderte er Bürgermeister Bär auf, entsprechende Zahlungen umgehend zu stoppen. Darüber hinaus reichte er eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Kommunalaufsicht ein und erhob öffentlich schwere Vorwürfe gegen die Verwaltung.
Bürgermeister Bär hat die Anschuldigungen umfassend prüfen lassen. Das Ergebnis ist eindeutig: Weder aus dem Bereich der Jugendhilfe noch aus anderen Fachbereichen der Verwaltung sind Zahlungen – weder direkt noch indirekt – an das betreffende Unternehmen erfolgt oder erfolgen derzeit.
Einer von drei Geschäftsführern des insolventen Betriebs in Rheinland-Pfalz, an das die städtischen Zahlungen geflossen sein sollen, war bis 2015 in Mettmann als ambulanter Jugendhilfeträger auch für die städtische Jugendhilfe tätig. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung bestand bis zum 1. Mai 2015 und wurde dann beendet. Später verlegte das Unternehmen seinen Sitz von Nordrhein-Westfalen nach Rheinland-Pfalz.
Nach einer ausführlichen Stellungnahme der Stadt zu dem Sachverhalt hat der Kreis Mettmann als Kommunalaufsicht die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen. Der Kreis sieht keinen weiteren Handlungsbedarf.

