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Wahlen in Mettmann
Grafik: Kreisstadt Mettmann

Wichtige Mitteilung zur Briefwahl

Pressemeldung vom 17. September 2025
 

Bereits vor einigen Wochen haben Bürgerinnen und Bürger Ihre Wahlbenachrichtigung zugeschickt bekommen. Darin gab es die Möglichkeit, gleich für beide Wahltermine – den Termin zur Kommunalwahl am 14. sowie für die Stichwahl am 28. September – Briefwahl zu beantragen. Wie alle darüber hinaus bisher beantragten Briefwahlunterlagen werden auch entsprechende vorab für die Stichwahl beantragten Unterlagen am Donnerstag, 18. September, vom Wahlamt verschickt.

Dazu gilt es zu beachten: Wenn Wählerinnen und Wähler Briefwahlunterlagen zur Stichwahl beantragt haben, kann im Briefwahlbüro nicht gewählt werden, bevor sie diese nicht erhalten haben. Die Unterlagen liegen dann nicht mehr bei der Stadt, sondern werden auf dem Postweg an die Meldeadresse geschickt. Das stellt sicher, dass niemand doppelt wählen kann.

Im Zweifel: Wahlamt fragen 

Ein Appell der Stadt: Wer sich nicht sicher ist, ob sie oder er für den 28. September bereits Briefwahlunterlagen beantragt hat, meldet sich bitte vorab beim Wahlamt, damit niemand umsonst den Weg zum Rathaus antreten muss: wahlen@mettmann.de oder 02104 – 980 555.

An dieser Stelle zeigt die Stadt zudem nochmals auf, welche Möglichkeiten es für Bürgerinnern und Bürger gibt, ihre Stimme abzugeben:

Im Wahllokal

  • Wer am Sonntag, 28. September, in seinem Wahllokal vor Ort persönlich wählen geht, muss lediglich an seinen Personalausweis denken und nichts weiter beantragen oder tun. Sie geben ihre Stimme wie gewohnt in Ihrem Wahllokal vor Ort ab. Am Tag der Stichwahl zwischen 8 und 18 Uhr. 

Briefwahl

  • Briefwahlunterlagen können unter folgendem Link beantragt werden: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=5158024
  • ‚Wahlbezirk‘ sowie die ‚Nr. im Wählerverzeichnis‘ sind auf Ihrer Wahlbenachrichtigung zu finden.
  • Wer keine Wahlbenachrichtigung mehr hat, erhält die Angaben zum eigenen Wahlbezirk sowie der Nr. im Wählerverzeichnis beim Wahlamt: 02104 – 980 555 oder wahlen@mettmann.de
  • Die Stadt empfiehlt, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens Mittwoch, 24. September, auf den Postweg zu bringen.
  • Sollte eine zeitnahe postalische Übersendung nicht möglich sein, können Sie die ausgefüllten Briefwahl-Unterlagen auch am (Sonn-)Tag der Stichwahl bis 16 Uhr im Rathaus abgegeben.

Briefwahlbüro im Rathaus – Öffnungszeiten

  • Ab dem morgigen Donnerstag, 18. September, ist das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Mettmann erneut für die Stimmabgabe im Zuge der Stichwahl geöffnet.
  • Bürgerinnen und Bürger, die noch keine Briefwahlunterlagen haben und diese auch nicht beantragt haben, können gegen Vorlage des Personalausweises im Briefwahlbüro im Rathaus wählen.
  • Ebenso kann hier mit Briefwahlunterlagen gewählt werden.

Wer Briefwahlunterlagen schon mit der ersten Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl für den 14. September beantragt hat – oder sich nicht sicher ist, ob er oder sie dies getan hat – sollte bis Mittwoch abwarten, ob die Unterlagen für die Stichwahl noch per Post an die eigene Adresse kommen. Erst dann sollte er oder sie ins Briefwahlbüro im Rathaus gehen, empfiehlt die Stadt.

Nachdem eine absolute Mehrheit bei der Wahl für das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters am 14. September verpasst worden ist, treten Amtsinhaberin Sandra Pietschmann und Herausforderer André Bär am 28. September zur Stichwahl an. Dazu sind alle 30.607 Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Stimme im Sinne der Demokratie abzugeben.