Grundsatzerklärung gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung

Mettmanner Grundsatzerklärung gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung

Foto: Kreisstadt Mettmann

Die Verwaltungsspitze, der Personalrat und die Vorsitzenden der Ratsfraktionen haben für die Kreisstadt Mettmann eine „Grundsatzerklärung gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung in jeglicher Form“ unterzeichnet. Der Rat hat die Erklärung im März 2023 einstimmig verabschiedet und im Dezember 2025 erneuert.

Auf Initiative des Personalrates ist die Erklärung erstmals im Jahr 2017 aufgesetzt worden. In einer Arbeitsgruppe, die aus Teilnehmern des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten, des Bündnisses für Toleranz und Zivilcourage sowie der Dienststellenleitung bestand, wurde die Erklärung überarbeitet.

Ziel ist es, das Thema aktiv aufzugreifen, auf breite Beine zu stellen und mit entsprechenden Maßnahmen auch verwaltungsintern zu begleiten. Nachdem die erste Version nur „intern“ unterzeichnet wurde, hat die Verwaltung bei der vorliegenden Überarbeitung auch allen Ratsfraktionen die Möglichkeit gegeben, sich ebenfalls aktiv zu „Null Toleranz bei Gewalt, Rassismus und Diskriminierung“ zu bekennen und diese Grundeinstellung auch in den eigenen Institutionen regelmäßig sichtbar zu machen.

Die Mettmanner Grundsatzerklärung im Wortlaut

„Die Kreisstadt Mettmann ist ein toleranter und vielfältiger Ort, in dem Gewalt, Rassismus und Diskriminierung keinen Platz haben dürfen und der respektvolle Umgang an erster Stelle steht.

Wir – der Bürgermeister, der Verwaltungsvorstand, die mitzeichnenden Ratsfraktionen und die Belegschaft der Stadtverwaltung Mettmann – verwehren uns entschieden dagegen, dass Menschen durch Gewalt, Rassismus oder Diskriminierung verletzt oder beleidigt werden, sei es wegen ihrer Nationalität, ihres Geschlechts, ihrer ethnischen oder sozialen Herkunft, wegen eines Handicaps, ihres Glaubens oder ihrer sexuellen Orientierung.

Deshalb unternehmen wir in unserem Verantwortungsbereich alle Maßnahmen, um das Auftreten von Gewalt und Rassismus sowie von Gefährdungen für alle in Mettmann lebenden und arbeitenden Menschen zu vermeiden. Hierzu zählen auch jegliche Form von Alltagsrassismus und entsprechende Diskriminierungen.In unserem Wirkungsbereich gilt: Null Toleranz bei Gewalt und Rassismus!

Hierzu zählen u.a.

  • jede Art von körperlicher, verbaler und psychischer Gewalt
  • Bedrohungen jeder Art
  • verbale Belästigungen und Beleidigungen
  • jegliche Form von rassistisch motivierten Übergriffen in Wort und Tat
  • sexuelle Belästigung oder Übergriffe
  • Stalking und Mobbing
  • Sachbeschädigungen
  • Leugnung oder Verherrlichung der Verbrechen des Nationalsozialismus
  • Mitführen oder Zeigen von Waffen jeglicher Art
  • Ausdruck von Gewaltphantasien
  • jede Form von Extremismus

Werden durch diese oder ähnliche Handlungen Straftaten im Wirkungsbereich der Stadtverwaltung Mettmann begangen, verpflichtet sich der Bürgermeister alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um eine konsequente Ahndung zu erwirken. Opfer von Gewalt oder Rassismus innerhalb der Stadtverwaltung erhalten mit ihrem Einverständnis eine professionelle Nachsorge.

Darüber hinaus appellieren wir an die Mettmanner Bevölkerung, sich weiterhin in ihrem Wohn– und Arbeitsumfeld mit Zivilcourage einzusetzen und in möglichst vielfältigen Formen Stellung zu beziehen gegen Gewalt, Rassismus und jegliche Art von Diskriminierung an Arbeits– und Ausbildungsplätzen, in Schulen, in sozialen Einrichtungen, in der Freizeit, in Vereinen und anderen Gruppen.

Der Bürgermeister und die Vorgesetzten sind in ihrem Verantwortungsbereich für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung verantwortlich. Die Mitwirkung der Beschäftigten soll bestärkt und gefördert werden.“