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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kreisstadt Mettmann ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) in der jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Vorschriften setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen um.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.mettmann.de (einschließlich der Unterseiten der Stadtverwaltung Mettmann).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit den Anforderungen der BITV NRW teilweise vereinbar.

Die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich insbesondere aus den §§ 3 und 4 BITV NRW (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit) unter Bezug auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 bzw. die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1/2.2 auf Konformitätsstufe AA.

Zur Verbesserung und Sicherstellung der technischen Barrierefreiheit wird auf der Website das Tool digi·access (bzw. digi·smartPlugin / digi·assistant der digi·access GmbH) eingesetzt. Dieses Tool führt automatisierte technische Korrekturen und Anpassungen durch, u. a.:

  • Optimierung der Tastaturnavigation und des Fokusmanagements
  • Setzen und Bereinigen von ARIA-Attributen
  • Unterstützung von Screenreadern
  • Generierung bzw. Ergänzung technischer Alternativtexte (ALT-Attribute) für Bilder mittels KI
  • dynamische Anpassungen von Kontrasten, Schriftgrößen, Abständen und weiteren Darstellungseinstellungen über den digi·assistant
  • weitere automatisierte Maßnahmen zur Reduzierung technisch behebbarer Barrieren

Die Überprüfung der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung der Stadt Mettmann unter Einbeziehung der durch digi·access bereitgestellten Monitoring- und Analysefunktionen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz der eingesetzten technischen Maßnahmen bestehen bzw. können folgende Einschränkungen auftreten (teilweise aufgrund unverhältnismäßiger Belastung oder weil Inhalte außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs liegen):

  • PDF-Dokumente, Formulare und Office-Dateien: Viele herunterladbare Dokumente (insbesondere ältere PDFs und Formulare) sind noch nicht vollständig nach PDF/UA bzw. den Anforderungen der BITV NRW barrierefrei aufbereitet. Neue Dokumente werden nach Möglichkeit barrierefrei erstellt.
  • Externe Inhalte und eingebundene Dienste: Verlinkte externe Websites, eingebettete Inhalte (z. B. Karten, Videos von Drittanbietern, iFrames) oder Systeme Dritter (z. B. Terminbuchungstools) liegen nicht vollständig im Verantwortungsbereich der Stadt und können Barrieren aufweisen.
  • Ältere Bildinhalte und Medien: Bei älteren Bildern oder Pressemitteilungen können Alternativtexte unvollständig sein (digi·access unterstützt die automatische Ergänzung, ersetzt jedoch nicht in allen Fällen manuelle, inhaltlich präzise Beschreibungen). Videos verfügen nicht durchgängig über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
  • Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS): Die wesentlichen Inhalte der Website und dieser Erklärung werden schrittweise in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt (gesetzliche Pflicht nach BITV NRW / Anlage 2 für zentrale Inhalte). Das Angebot wird kontinuierlich ausgebaut.
  • Weitere mögliche Einschränkungen: komplexe interaktive Elemente oder dynamische Inhalte, die technisch nicht vollständig automatisiert barrierefrei gestaltet werden können.

Barrierefreie Alternativen werden – soweit möglich und zumutbar – angeboten oder auf Anfrage bereitgestellt.

Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 5. Januar 2026 erstellt bzw. zuletzt überarbeitet. Sie wird mindestens jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Website aktualisiert.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie haben Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.mettmann.de festgestellt oder benötigen Informationen zur Barrierefreiheit? Bitte teilen Sie uns dies mit.

Kontakt: Kreisstadt Mettmann, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann

Telefon: 02104 980-0, E-Mail: info@mettmann.de (alternativ: webmaster@mettmann.de)

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten und bestehende Barrieren nach Möglichkeit zu beseitigen.

Schlichtungsverfahren / Ombudsstelle

Wenn Sie mit der Antwort auf Ihr Feedback nicht zufrieden sind oder keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach dem BGG NRW zugeordnet und unterstützt bei Konflikten zu digitaler Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung. Das Verfahren ist kostenlos; ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Kontaktdaten der Ombudsstelle:
Telefon: 0211 855-3451, E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Weitere Informationen: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Erläuterungen in Leichter Sprache

Die Erläuterungen zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache finden Sie hier.