Die Bearbeitungszeit für einen Reisepass beträgt derzeit ca. 4 bis 6 Wochen, da die Reisepässe von der Bundesdruckerei hergestellt werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Reiseplanung.
Für die Beantragung eines Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren bisherigen Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Das Lichtbild kann direkt im Bürgerservice digital erstellt werden. Die Gebühr beträgt 6,00 €.
Reisepass für Personen unter 18 Jahren
Bei der Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren gelten folgende Regelungen:
- Die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Hierfür ist die Zustimmungserklärung zu verwenden.
- Ist ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend, ist zusätzlich eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses vorzulegen.
- Sind beide Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung anwesend, wird keine Zustimmungserklärung benötigt.
- Die minderjährige Person muss von mindestens einem Sorgeberechtigten begleitet werden.
- Allein Sorgeberechtigte müssen das alleinige Sorgerecht durch eine Negativbescheinigung des Jugendamtes oder durch eine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht nachweisen.
- Die antragstellende Person muss auch unter 18 Jahren persönlich anwesend sein.
Expressverfahren
In besonders dringenden Fällen kann der Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3 bis 5 Werktage. Hierfür wird eine zusätzliche Expressgebühr erhoben.
Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust
Bitte melden Sie den Verlust Ihres Reisepasses zeitnah im Bürgerservice, damit eine Verlustanzeige aufgenommen und der Reisepass gesperrt werden kann.
Für die Neubeantragung benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder
- sofern kein Personalausweis vorhanden ist, Ihre Geburtsurkunde zur Identitätsfeststellung.
Bei Diebstahl
ist zusätzlich eine Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen.
Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass kann nur in nachgewiesenen dringenden Fällen ausgestellt werden, wenn auch die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig möglich ist.
Bitte legen Sie bei der Antragstellung einen Nachweis über die Dringlichkeit der Reise vor (z. B. Buchungsbestätigung oder Flugdaten).
Außerdem benötigen Sie:
- ein gültiges Ausweisdokument,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Das Lichtbild kann direkt im Bürgerservice digital erstellt werden.
Gültigkeitsdauer
| Dokument | Gültigkeit |
| Reisepass ab 24 Jahren | 10 Jahre |
| Reisepass unter 24 Jahren | 6 Jahre |
| Vorläufiger Reisepass | 1 Jahr |
Gebühren
| Leistung | Gebühr |
| Reisepass ab 24 Jahren | 70,00€ |
| Reisepass (unter 24 Jahren) | 37,50€ |
| Vorläufiger Reisepass | 26,00€ |
| Digitales Lichtbild | 6,00€ |
| Expressverfahren | zzgl. 32,00€ |
| 48-seitiger Reisepass | zzgl. 22,00€ |
| Direktversand | 15,00€ |
Direktversand
Im folgenden Dokument erhalten Sie detaillierte Infos zum Direktversand des Reisepasses:
