Aufgabe von Schiedspersonen
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Mettmanner Schiedsamtsbezirke
Mettmann ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt. Die Trennungslinie zwischen den Schiedsamtsbezirken Mettmann-Nord und Mettmann-Süd stellt die bisherige B 7 dar.
Schiedsfrau Bezirk Mettmann-Nord
Ulrike Kircher-Poetsch
Telefon: 0172 / 23 67 908
E-Mail: ulrike.kircher@web.de
Schiedsmann Bezirk Mettmann-Süd
Peter B. Feuser
Telefon: 0151 / 547 32 701
E-Mail: feuser-weyrich@t-online.de
Schiedsamtsbüro
Carl-Fuhlrott-Realschule
Goethestraße 33, Mettmann